Website
Modulhandbuch ab WS 2014/15

Modul PF4312-KP05, PF4312

Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Onkologie (HWVIIb)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2018 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in Onkologie, 8. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in Onkologie, 8. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in Onkologie, 8. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF4310-S: Klinische Pharmakologie für Pflegeberufe (Seminar, 1 SWS)
  • PF4312-S: Psychoonkologie, Rehabilitation und Nachsorge (Seminar, 2 SWS)
Workload:
  • 45 Stunden Präsenzstudium
  • 105 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
Lehrinhalte:
  • Klinische Pharmakologie: Intendierte und unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen, Inkompatibilitäten und geeignete bzw. ungeeignete Applikationsformen häufig eingesetzter Arzneimittel in der Behandlung von somatischen und psychischen Erkrankungen mit hoher exemplarischen Relevanz in der Versorgung von kritisch erkrankten Menschen oder Menschen mit onkologischen, geriatrischen bzw. pädiatrischen Erkrankungen
  • Klinische Pharmakologie: Besonderheiten in der pharmakologischen Therapie in Abhängigkeit von Geschlecht, Alter (Kinder und ältere Menschen) und bestimmten Lebensumständen (v.a. Schwangerschaft, Stillzeit) und gesundheitlichen Risikosituationen (z. B. Niereninsuffizienz, Leberinsuffizienz)
  • Klinische Pharmakologie: Grundlagen der Arzneimittelzulassung (auch im Unterschied zu Medizinprodukten) sowie der Erkennung, Vermeidung und Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen
  • Klinische Pharmakologie: Häufige Fehler bei der Arzneimittelapplikation und Strategien zur Fehlervermeidung
  • Onkologie: Formen und Phasen der onkologischen Therapie mit Vertiefung der Krankheits- und Therapiephasen nach der initialen Behandlung, inkl. personen- und umweltbezogener Determinanten der Krankheitsbewältigung und des Krankheitsverlaufs
  • Onkologie: Diagnostische Verfahren zur Identifizierung und Verlaufsbeobachtung von körperlichen, psychischen und sozialen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen in der Lebensqualität im Zusammenhang mit onkologischen Erkrankungen (Aufbau und Anwendungsprinzipien, diagnostische Eigenschaften im Hinblick auf die Anforderungen gemäß evidenzbasierter Diagnostik)
  • Onkologie: Theoretische und empirische Grundlagen der psychoonkologischen Behandlung, inkl. exemplarischer Vertiefung spezifischer Beratungsformen (bestimmte Patientengruppen und/oder bestimmte Intensität bzw. inhaltlich-methodische Ausrichtung der Beratungsangebote)
  • Onkologie: Klinische Indikationen und sozialrechtliche Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme verfügbarer Beratungs-, Nachsorge und Rehabilitationsangebote
  • Fallbezogene Wissensvertiefung und Anwendung in der Onkologie: Evidenzbasierte Empfehlungen zu pflegerelevanten Interventionen im Rahmen der multiprofessionellen Beratung, Nachsorge und Rehabilitation onkologisch erkrankter Menschen nach der initialen Therapie
  • 35-stündiges Hospitationspraktikum im Bereich der psychoonkologischen Beratung oder der onkologischen Nachsorge oder Rehabilitation als Vorbereitung auf den zweiten Teil des Blockseminars (Näheres s. Bemerkungen und Praxiscurriculum)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Die Studierenden kennen und verstehen die Wirkmechanismen, die intendierten und unerwünschten Wirkungen sowie Wechselwirkungen, Inkompatibilitäten und geeignete bzw. ungeeignete Applikationsformen häufig eingesetzter Arzneimittel in der Behandlung von somatischen und psychischen Erkrankungen mit hoher exemplarischen Relevanz in der Versorgung von kritisch erkrankten Menschen oder Menschen mit onkologischen, geriatrischen bzw. pädiatrischen Erkrankungen.
  • Wissensvertiefung: Sie sind sensibilisiert für Besonderheiten in der pharmakologischen Therapie in Abhängigkeit von Geschlecht, Alter (Kinder und ältere Menschen) und bestimmten Lebensumständen (v.a. Schwangerschaft, Stillzeit) und gesundheitlichen Risikosituationen (z. B. Niereninsuffizienz, Leberinsuffizienz).
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Unterschiede zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten und die Voraussetzungen für die Arzneimittelzulassung und haben Kenntnis von den Methoden der Überwachung und Meldung unerwünschter Wirkungen (inkl. Klassifikation).
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie sind für mögliche Fehler in der Applikation von Arzneimitteln sensibilisiert und kennen verschiedene Strategien zur Fehlervermeidung.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie verfügen über ein theoretisch und empirisch fundiertes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Bedürfnisse und Probleme onkologisch erkrankter Menschen in den verschiedenen Krankheits- und Behandlungsphasen nach der Erstbehandlung der Erkrankung und sind sich der personen- und umweltbezogenen Determinanten dieser Probleme und Bedürfnisse bewusst.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen diagnsotische Verfahren zur Identifizierung physischer, psychischer und sozialer Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen der Lebensqualität im Zusammenhang mit onkologischen Erkrankungen. Sie sind sich der Potenziale und Grenzen dieser Verfahren im Ninblick auf eine evidenzbasierte Diagnostik bewusst.
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die theoretischen Grundlagen psychoonkologischer Beratungs- und Unterstützungsangebote und überblicken aktuelle evidenzbasierte Empfehlungen bzw. evidenzbasierte Wissensbestände zu bestimmten Beratungsangeboten (z.B. bestimmte Patientengruppen, spezifische Intensität und inhaltliche und/oder methodische Ausrichtung der Beratungsangebote).
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie haben einen Überblick über das Spektrum verfügbarer Nachsorge- und Rehabilitationsangebote (inkl. deren Zielgruppen und fachlicher Ausrichtung). Sie kennen und verstehen die klinischen Indikationen sowie die sozialrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der einzelnen Nachsorge- und Rehabilitationsangebote.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, oben beschriebenes klinisches Wissen fallbezogen adäquat auf die evidenzbasierte Planung der pflegerischen Versorgung onkologisch erkrankter Menschen nach Abschluss der initialen Behandlung anzuwenden sowie relevante pflegerische Interventionen sicher durchzuführen und an therapeutischen Maßnahmen sicher und situationsgerecht mitzuwirken. Hierbei berücksichtigen sie insbesondere auch mögliche psychische Belastungen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Auf der Basis ihres verbreiterten und vertieften klinischen Wissens sind sie imstande, onkologisch erkrankte Menschen fachlich und situativ adäquat über das Spektrum vorhandener Beratungs-, Nachsorge- und Rehabilitationsangebote zu informieren und sie an geeignete Ansprechpartnerinnen und -partner für weitergehende Informationen zu vermitteln.
  • Kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, sich adäquat mit anderen an der Versorgung Beteiligten über fallbezogene klinische Fragen zu verständigen, und machen dabei schriftlich und mündlich korrekten Gebrauch von medizinischen bzw. professionsübergreifenden Fachtermini.
  • Systemische Kompetenzen: Sie können den Bedarf an erforderlichen klinischen Informationen oder Fachinformationen für die pflegerische Einschätzung des Gesundheitszustands onkologisch erkrankter Menschen in o.g. Behandlungsphasen aus pflegerischer Perspektive erkennen und die notwendigen Informationen einholen.
  • Systemische Kompetenzen: Sie sind sich des Potenzials und der Grenzen ihrer klinischen Kompetenzen bewusst und beachten diese bei eigenen pflegerischen Entscheidungen und in eigenen Handlungen. Sie sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen sowie ihre Kompetenzen durch Reflexion eigener klinischer Erfahrungen, Recherche und kritische Bewertung externer fachwissenschaftlicher Evidenz sowie den angemessenen Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen der eigenen und anderer beteiligter Berufsgruppen verantwortungsbewusst weiterzuentwickeln.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. med. Achim Rody
Lehrende:
  • Prof. Dr. med. Achim Rody
  • Prof. Dr. med. Markus Schwaninger
  • MitarbeiterInnen der Sektion Medizin
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang
- Referate

Modulprüfung:
- PF4312-L1: Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Onkologie, Klausur, 90min, 100% der Modulnote
- PF4312-L2: Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Onkologie, Praktikum, 35 h, 0% der Modulnote

Die Vorlesung wird aus dem Lehrmodul PF4311-Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Intermediate Care (HWVIIa)- übernommen.

Das Seminar wird in Blockform (2 Blöcke) angeboten. Bestandteil des dazugehörigen Selbststudiums ist ein von den Studierenden selbständig zu organisierendes Hospitationspraktikum (PGKP 13,35 h) in einer Institution mit Beratungsangeboten für die Therapiebegleitung, Nachsorge oder Rehabilitation bei onkologischen Patienten. Voraussetzung für die Anmeldung des Praktikums ist der Nachweis von Leistungszertifikaten im Umfang von 140 KP. Nähere Informationen zu den inhaltlichen und formalen Anforderungen an das Praktikum und relevante Formulare finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum.

Die praxisbezogene Studienleistung besteht aus einem Referat (Fallpräsentation 20 min + 10 min Diskussion) und ist Bestandteil der notwendigen aktiven Teilnahme an dem Seminar und damit Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung (s. Praxiscurriculum).

Die Prüfungsleistung (Klausur 90 min) gilt als erbracht, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet wurde.

Letzte Änderung:
3.9.2021