Der Stiftungsrat der Universität zu Lübeck ist ein vor allem in strategische und wirtschaftliche Fragen involviertes Beratungs- und Beschlussorgan, das außeruniversitäre Perspektiven einbringt. Er ist eines der höchsten Gremien der Universität und übernimmt die im Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (§7 Abs. 6 StiftULG) festgelegten Aufgaben sowie die im Hochschulgesetz für den Hochschulrat festgelegten Funktionen (§19 HSG). So beschließt er beispielsweise den Wirtschaftsplan, den Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) und entscheidet über Maßnahmen des Neu- und Ausbaus sowie der Sanierung und Modernisierung. Außerdem stellt er zwei Mitglieder für die Findungskommission bei der Wahl einer*s Präsident*in sowie einer*s Kanzler*in.
Der Stiftungsrat besteht aus vier externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik oder Kultur, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind, sowie vier internen Mitgliedern, davon je eines für die Gruppe der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden sowie des technisch-administrativen Personals. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, für das Mitglied der Gruppe der Studierenden zwei Jahre.
Der Stiftungsrat tagt in der Regel drei bis vier Mal im Jahr.
Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:
Externe Mitglieder:
Herr Jochen Brüggen (Stellvertretender Vorsitzender), Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter der H. & J. Brüggen KG Lübeck, Honorarkonsul der Republik Österreich
Prof. Dr. Nivedita Mani, Professorin für Psychologie der Sprache am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie der Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Katharina Riedel, Rektorin der Universität Greifswald
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer (Vorsitzender), ehem. Rektor der Universität Bielefeld
Interne Mitglieder:
Prof. Dr.-Ing. Nicole Jochems, Sprecherin des Instituts für Multimediale und Interaktive Systeme, für die Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Dr. rer. nat. Nicole Sommer, Institut für Biologie, für die Mitgliedergruppe des Wissenschaftlichen Dienstes
Tobias Darcis, M. Sc., Bereichsleitung Organisationsentwicklung, für die Mitgliedergruppe Technik und Verwaltung
Henry Kipke, für die Mitgliedergruppe der Studierenden
Die nächsten Sitzungen:
Die Aufgaben des Stiftungsrates sind nach § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (StiftULG) folgende:
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