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Akademische Struktur

Der Stiftungsrat der Universität zu Lübeck

Der Stiftungsrat der Universität zu Lübeck ist ein vor allem in strategische und wirtschaftliche Fragen involviertes Beratungs- und Beschlussorgan, das außeruniversitäre Perspektiven einbringt. Er ist eines der höchsten Gremien der Universität und übernimmt die im Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (§7 Abs. 6 StiftULG) festgelegten Aufgaben sowie die im Hochschulgesetz für den Hochschulrat festgelegten Funktionen (§19 HSG). So beschließt er beispielsweise den Wirtschaftsplan, den Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) und entscheidet über Maßnahmen des Neu- und Ausbaus sowie der Sanierung und Modernisierung. Außerdem stellt er zwei Mitglieder für die Findungskommission bei der Wahl einer*s Präsident*in sowie einer*s Kanzler*in.

Der Stiftungsrat besteht aus vier externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik oder Kultur, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind, sowie vier internen Mitgliedern, davon je eines für die Gruppe der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden sowie des technisch-administrativen Personals. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, für das Mitglied der Gruppe der Studierenden zwei Jahre.

Der Stiftungsrat tagt in der Regel drei bis vier Mal im Jahr.

 

Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:

Externe Mitglieder:

Herr Jochen Brüggen (Stellvertretender Vorsitzender), Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter der H. & J. Brüggen KG Lübeck, Honorarkonsul der Republik Österreich

Prof. Dr. Nivedita Mani, Professorin für Psychologie der Sprache am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie der Georg-August-Universität Göttingen

Prof. Dr. Katharina Riedel, Rektorin der Universität Greifswald

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer (Vorsitzender), ehem. Rektor der Universität Bielefeld

Interne Mitglieder:

Prof. Dr.-Ing. Nicole Jochems, Sprecherin des Instituts für Multimediale und Interaktive Systeme, für die Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Dr. rer. nat. Nicole Sommer, Institut für Biologie, für die Mitgliedergruppe des Wissenschaftlichen Dienstes

Tobias Darcis, M. Sc., Bereichsleitung Organisationsentwicklung, für die Mitgliedergruppe Technik und Verwaltung

Henry Kipke, für die Mitgliedergruppe der Studierenden


     

    Die nächsten Sitzungen:

    • Mittwoch, 25. Juni 2025
    • Donnerstag, 13. November 2025

     

    Geschäftsordnung des Stiftungsrates

    Die Aufgaben des Stiftungsrates sind nach § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (StiftULG) folgende:

    1. Entscheidung bei Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler,
    2. Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung,
    3. Zustimmung zur Satzung über Qualitätssicherung,
    4. Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote,
    5. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan,
    6. Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung,
    7. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung einschließlich zugehöriger Satzungen, insbesondere zu den   Grundsätzen über die Vergütung der Professorinnen und Professoren und den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit den hauptamtlichen Mitgliedern des Präsidiums,
    8. Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen,
    9. Beratung der Berichte des Präsidiums,
    10. Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen,
    11. Berufung der Mitglieder des Stiftungskuratoriums auf Vorschlag des Präsidiums,
    12. Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens,
    13. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Präsidiums als Stiftungsvorstand,
    14. Entscheidung über Maßnahmen des Neu- und Ausbaus sowie der Sanierung und Modernisierung einschließlich der Beschaffung von Großgeräten, soweit sie ganz oder überwiegend aus Mitteln finanziert werden, die nicht aus Finanzmitteln des Landes stammen,
    15. Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftungsuniversität.

    von links nach rechts: Prof. Dr. Nivedita Mani, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Prof. Dr. med. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Prof. Dr.-Ing. Nicole Jochems, Tobias Darcis, Prof. Dr. Katharina Riedel, Jochen Brüggen; nicht mit auf dem Bild: Henry Kipke und Nicole Sommer