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Sie möchten die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit eines Arzneimittel untersuchen.
Sie möchten die Sicherheit und Leistung eines Medizinprodukts untersuchen.
Sie führen ein Forschungsvorhaben mit und am Menschen durch, das weder dem AMG/CTR noch dem MDR/MPDG unterliegt.
Dies sind sowohl Studien nach § 15 der Ärztlichen Berufsordnung als auch Studien von nichtärztlichen Wissenschaftler/-innen nach § 2 der Satzung.
Bei einigen Studien reicht unter gewissen Vorraussetzung eine Anzeige. Dies betrifft:
- Anzeige der Beteiligung an einem multizentrischem Vorhaben
- Studien im Rahmen einer Bachelor-/Masterarbeit
- Studie zum Lehren und Lernen im universitärem Kontext
- psychologische Forschung (Standardforschungsprotokoll)
Bei Änderungen im Studienverlauf.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ethik-Kommission regelt die Satzung der Ethikkommission der Universität zu Lübeck.
Antragsberechtigt ist jedes Mitglied der Universität zu Lübeck sowie einer ihrer Einrichtungen (An-Institute und Lehrkrankenhäuser). Jedes Mitglied der Universität zu Lübeck ist verpflichtet, die Ethikkommission bei den folgenden Forschungsvorhaben einzuschalten:
Sie nimmt ferner die einer Ethikkommission von Rechts wegen zugewiesenen Aufgaben wahr, insbesondere gemäß dem Heilberufegesetz für Schleswig-Holstein, dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Transfusionsgesetz sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung und den ergänzenden Verordnungen und Satzungen. Studien mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen sind ebenfalls Gegenstand ihrer Beurteilung.
Für Aktivitäten im Rahmen der Qualitätssicherung, die ohne primäres Forschungsinteresse durchgeführt werden, ist kein Antrag zu stellen.
Hier finden Sie unsere Satzung (16.01.2020)
Die Ethikkommission tagt an jedem ersten Donnerstag im Monat, jeweils um 16.30 Uhr.
Die Abgabe der Unterlagen erfolgt bis spätestens 3 Wochen vor dem Sitzungstermin.
Die nächsten Sitzungstermine sind am:
07.08.2025, Abgabe der Unterlagen spätestens am 17.07.2025
04.09.2025, Abgabe der Unterlagen spätestens am 14.08.2025
02.10.2025, Abgabe der Unterlagen spätestens am 11.09.2025
06.11.2025, Abgabe der Unterlagen spätestens am 16.10.2025
04.12.2025, Abgabe der Unterlagen spätestens am 13.11.2025
Die Ethikkommission bearbeitet eingegangene Anträge zügig. Innerhalb weniger Tage wird zurückgemeldet, wenn die vorgelegten Unterlagen unvollständig sind.
Die Bearbeitungszeit von vollständigen Anträgen im Normalverfahren, die auf einer der monatlichen Sitzungen der Ethikkommission beraten werden, liegt zwischen einem Monat (günstigster Fall) und zwei Monaten (ungünstigster Fall) in Abhängigkeit vom Abgabetermin.
Eine Woche nach dem Sitzungstermin werden in der Regel die Voten der behandelten Anträge erstellt und im Anschluss an den Antragsteller versandt.
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen bemüht sich um die Vereinheitlichung der Beratungs- und Begutachtungsprozesse seiner Mitglieder. In seinem Jahrbuch 2005 veröffentlichte er die von der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) verabschiedeten "Empfehlungen zur Begutachtung klinischer Studien durch Ethikkommissionen" erstmals. Im Jahr 2012 wurden die Empfehlungen in einer überarbeiteten und aktualisierten Auflage publiziert. Es werden insgesamt 35 „Prüfpunkte“ genannt, die - verstanden als eine Liste von Merk- und Erinnerungsposten - für die wissenschaftliche, ethische und rechtliche Prüfung medizinischer Forschungsvorhaben von Bedeutung sind. Interessierte Antragsteller*innen können auf eine Kurzform der 35 Prüfpunkte sowie auf die Langform zugreifen. Sie bieten eine Orientierung über Anforderungen und Erwartungen, die an ein Forschungsvorhaben aus der Sicht der Ethikkommission gestellt werden.
Es ist nicht immer einfach einzuschätzen ob ein Erprobungshandeln als individueller Heilversuch einzustufen ist oder ob es sich um ein Forschungsvorhaben handelt. Daher haben das klinische Ethikkomitee des UKSH, Campus Lübeck und Campus Kiel, sowie die Ethik-Kommissionen der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck dazu eine Orientierungshilfe erstellt. Das Dokument finden Sie hier.
Die Ethikkommission erhebt für die Beratung von Forschungsvorhaben Gebühren. Bitte entnehmen Sie diese der Gebührenordnung.
Für die Antragsbearbeitung von Forschungsvorhaben ohne Industrieförderung und zugleich mit Studienleitung aus Kliniken und (An-)Instituten der Universität zu Lübeck und dem Forschungszentrum Borstel fallen keine Gebühren an.
Im Rahmen von Studien mit Arzneimitteln nach EU(VO)536/2014 (CTR) erheben wir Gebühren gemäß KPBV.
Die Mitglieder der Ethikkommission werden vom Senat für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Präsidium bestellt.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bieten eine „Sprechstunde“ an. Hier können vor allem inhaltliche Fragen zur Beantragung eines Ethikvotums gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.
Für kurze Anliegen können Sie die Geschäftsstelle auch ohne Termin telefonisch kontaktieren.
Die Ethikkommission ist Mitglied des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Website des Arbeitskreises werden unter anderem für Antragsteller hilfreiche Arbeitsunterlagen/Formulare angeboten.
Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2024.
Ethikkommission der Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
Haus 70
23562 Lübeck
ethikkommission(at)uni-luebeck(dot)de
Vorsitzender:
Herr Prof. Dr. med. Alexander Katalinic
Stellv. Vorsitzender:
Herr Prof. Dr. med. Andreas Moser
Leitung: Dr. rer. nat. Inga Kaufhold
Frau Doris Seuthe
Tel.: 0451 3101 1385
Sprechzeit: Mo/Di/Mi
Frau Tanja Arnold
Tel.: 0451 3101 1388
Sprechzeit: Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr
Frau Dr. rer. nat. Inga Kaufhold
Telefon: 0451 3101 1386
Herr Dr. rer. nat Christopher Link
Tel.: 0451 3101 1389
Juni 2026
Das Verfahren "1 Studie - 1 Votum" wird nun auch für Amendments die initial nicht unter diesem Verfahren beraten wurden umgesetzt.
Juli 2024
Neues Verfahren bei multizentrischen Studien ("Eine Studie - ein Votum"). Informieren Sie sich hier.
für die Ukraine