Gemäß AGG können Beschäftigte sich beim Arbeitgeber beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis wegen einem der in §1 AGG genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Gemäß Richtlinie der Universität zu Lübeck zum Schutz vor Belästigung, Diskriminierung und Gewalt vom 31. Juli 2018 können sich Studierende beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Studium wegen einem der in §1 AGG genannten Gründe benachteiligt fühlen. Das Beschwerderecht gilt nicht für Zulassungsverfahren.
Die AGG-Beschwerdestelle besteht aus folgenden Personen:
- Ulf Hansen
- Kerstin Maybaum
- Linda Brüheim
- Florian von Nolting
Kontakt:
Tel.: 0451 3101 0820
Email: agg.beschwerdestelle(at)uni-luebeck(dot)de
Wünschen Sie vor oder begleitend zu einem Beschwerdeverfahren eine Beratung, wenden Sie sich gerne an die Antidiskriminierungsstelle (AD-Stelle). Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-luebeck.de/universitaet/chancengleichheit-und-familie/antidiskriminierungsstelle-ad-stelle.html
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