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Modulhandbuch ab WS 2014/15

Modul PF3320

Klinische Medizin und Psychologie bei schweren und/oder chronischen Erkrankungen - Pädiatrie (HWVd)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


10
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in GKKP, 5. und 6. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF3321-V: Propädeutik Pädiatrie (Vorlesung, 2 SWS)
  • HB0301-V: Hauptvorlesung Kinderheilkunde [HM4BP3Paed VL] (Vorlesung, 4 SWS)
  • PF3320-P: Klinisches Wissen in der Pflege von kranken Kindern und Jugendlichen anwenden (Praktikum, 2 SWS)
Workload:
  • 90 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 90 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 120 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Propädeutik Pädiatrie: Wiederholung/Vertiefung entwicklungsbiologischer und -psychologischer sowie sozialpädiatrischer Grundlagen
  • Hauptvorlesung Pädiatrie: Spezielle Krankheitslehre zu Krankheitsbildern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen u.a. aus den Teilfachbereichen Kinderonkologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Neonatologie/Intensivmedizin (Komplikationen reifer Neugeborener), Gastroenterologie, Kinderkardiologie, Nephrologie, Endokrinologie, Kinder- und Psychotherapie.
  • Fallbezogene Anwendung und Vertiefung o.g. Inhalte mit dem Fokus auf pflegerelevante Bedürfnisse und Probleme von akut oder chronisch erkrankten Kindern und Jugendlichen und pflegerische Handlungsentscheidungen bei pflegebedürftigen Menschen dieser Zielgruppe
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Die Studierenden verfügen über ein fundiertes Wissen und Verstehen hinsichtlich der körperlichen und psychischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie verfügen über ein fundiertes Wissen und Verstehen hinsichtlich der speziellen Krankheitslehre zu den verschiedenen akuten und chronischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, inkl. der altersabhängigen Ausprägungsformen, der Auswirkungen auf den Entwicklungsverlauf und der Implikationen für das System Familie.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, das in diesem Lehrmodul vermittelte Wissen und Verstehen adäquat bei der pflegerischen Diagnostik und Entscheidungsfindung hinsichtlich indizierter pflegerischer Interventionen bei akut oder chronisch erkrankten Kindern zu berücksichtigen.
  • Kommunikative Kompetenzen: Sie sind imstande, die familiäre Perspektive adäquat bei der pflegerischen Diagnostik und Entscheidungsfindung hinsichtlich indizierter pflegerischer Interventionen bei akut oder chronisch erkrankten Kindern oder Jugendlichen einzubeziehen.
  • Kommunikative Kompetenzen: Sie sind imstande, pflegerisch zu beobachtende Veränderungen des Gesundheitszustands akut oder chronisch erkrankter Kinder oder Jugendlicher sowie durchgeführte medizinnahe Maßnahmen mithilfe adäquaten Gebrauchs von Fachtermini zu beschreiben.
  • Systemische Kompetenzen: Sie können selbstständig geeignete weitere Informationen (entweder klinische Informationen zum Fall und/oder klinisches Fachwissen bzw. evidenzbasierte Handlungsempfehlungen zu o.g. Themen) recherchieren, um pflegerelevante Bedürfnisse und Probleme akut oder chronisch erkrankter Kinder oder Jugendlicher angemessen zu beurteilen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. med. Egbert Herting
Lehrende:
  • Prof. Dr. med. Egbert Herting
  • MitarbeiterInnen der Sektion Medizin
  • MitarbeiterInnen der UKSH Akademie
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Dieses Lehrmodul ist ein Pflichtmodul für Studierende des Bachelorstudiengangs Pflege mit dem angestrebten Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.

Die Vorlesungen werden aus dem Studiengang Humanmedizin (3. und 4. klinisches Semester) übernommen.

Das Lehrmodul umfasst Anteile eines Praktikums (PGKKP 8), das Voraussetzung für den Erwerb der Berufszulassung laut KrPflAPrV ist. Nähere Informationen zu dem Praktikum inkl. Angaben zu den praxisbezogenen Studienleistungen finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum. Die praxisbezogenen Studienleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung.

Die Prüfungsleistung (Klausur 90 min) gilt als erbracht, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet wurde.

Letzte Änderung:
17.7.2019