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Modulhandbuch und Praxiscurriculum

Modul PT2550-KP08

Praktische Studienphase 3 (PrSPh3)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


8
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Physiotherapie 2016 (Pflicht), Physiotherapie, 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PT2550-Extern: Praktische Studienphase Innere Medizin/Chirurgie 2 (Blockpraktikum extern, 15,7 SWS)
Workload:
  • 236 Stunden Präsenzstudium
  • 4 Stunden Selbststudium
Lehrinhalte:
  • Praktisches Arbeiten in spezifischen medizinischen Bereich (Innere Medizin bzw. Chirurgie)
  • Wissensvertiefung des modulbezogenen, theoretisch praktischen Unterrichts durch praktische Arbeit am Patienten
  • Dokumentation des persönlichen Entwicklungsplans
  • Zusammenarbeit zwischen Student und Mentor
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Studierenden kennen grundlegende interne Prozesse spezifischer medizinischer Fachbereiche und besitzen ein höheres Verständnis von klinischer Organisation, spezifischen klinischen Versorgungssituationen und physiotherapeutischen Behandlungen.
  • Sie können sich und ihr Umfeld basierend auf den Grundlagen reflexiven Denkens analysieren, kritisch beleuchten und gegebenenfalls Änderungen einleiten
  • Sie können ihre eigenen Vorgehensweisen strategisch und zielgerichtet planen, unter Einbeziehung von dienlichen Maßnahmen zur optimalen Zusammenarbeit zwischen ihnen und ihren Mentoren.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Praktische Prüfung
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • Dr. Minettchen Herchenröder
Lehrende:
  • MitarbeiterInnen der kooperierenden Lehrkrankenhäuser
  • B.Sc. Martina Nachtsheim
  • MPH Christina Bienert
  • M.Sc. Kirsten Großmann
  • M.Sc. Adrian Roesner
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Für den Besuch ist eine 80%ige Teilnahme des Moduls PT2000-KP08 Voraussetzung. Die Prüfungsleistung kann erst erbracht werden, wenn die Modulabschlussprüfung dieses Moduls erfolgreich bestanden wurde.

Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Letzte Änderung:
17.7.2019