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Modulhandbuch ab WS 2017/18

Modul PF2420-KP07

Der Pflegeberuf im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen - Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (SWIIb2)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


7
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Sozialwissenschaftliche Grundlagen in GKKP, 3. und 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF2420-P: Soziale und rechtliche Rahmenbedingungen professionellen Handelns in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Praktikum, 1 SWS)
  • PF2450-V: Sozial- und Bevölkerungsmedizin für Pflegeberufe (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF2450-S: Sozialmedizin (Blockseminar, 2 SWS)
Workload:
  • 90 Stunden Präsenzstudium
  • 85 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 35 Stunden Integrierte Praxisstunden
Lehrinhalte:
  • Grundlagen der Bevölkerungs-, Sozial- und Arbeitsmedizin, der Public Health, der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung (EbHC) und der Sozialpädiatrie
  • Vertiefung SGB V und XI sowie Einführung weiterer wichtiger sozialrechtlicher Regelungen für die Gesundheits- und pflegerische Versorgung: z. B. SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Rentenversicherung), Berufskrankheitenverordnung (BKV), Patientenrechtegesetz, Transplantationsgesetz
  • Wichtige sozialrechtliche Grundlagen speziell bezogen auf die Fürsorge für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Vertiefung des Aufbaus und der Organisation des Gesundheits- und Pflegewesens (inkl. der Aufgaben und Verantwortungsbereiche der einzelnen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen) in Deutschland, auch im Vergleich zu anderen hochentwickelten Ländern
  • Exkurs Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und Entscheidungsprozesse bei Anpassungen der Strukturen und Prozesse auf der Makroebene (EbHC)
  • Jüngere und aktuell zur Diskussion stehende normative Anpassungen in den Strukturen und Prozessen der Gesundheits- und der pflegerischen Versorgung sowie die Potenziale und Grenzen bei der Umsetzung (z. B. Disease Management-Programme, Integrierte Versorgung, Modellvorhaben zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegeberufe nach § 63 Abs. 3c SGB V) und der Fürsorge für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Spektrum und Arbeitsweisen von (v. a.) ambulanten niedrigschwelligen Angeboten für die Beratung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in prekären Lebenslagen und/oder mit besonderem psychosozialem Unterstützungsbedarf (allgemein und hauptsächlich kranke bzw. pflegebedürftige Kinder und Jugendliche und deren Familien)
  • Rollen und Verantwortungsbereiche der professionellen Pflege im Bereich o. g. niedrigschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Sozialrechtliche, theoretische und empirische Grundlagen der Rehabilitation (allgemein sowie speziell bezogen auf Kinder und Jugendliche mit häufig vorkommenden pädiatrischen Erkrankungen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. mit erhöhten Risiken für die gesundheitliche Entwicklung aufgrund familiärer oder sozialer Belastungen)
  • Phasen und Angebotsformen der Rehabilitation (allgemein sowie speziell bezogen auf o.g. Gruppen von Kindern und Jugendlichen)
  • Einführung in die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) (allgemein sowie speziell bezogen auf o.g. Gruppen von Kindern und Jugendlichen)
  • Aufgaben des Pflegeberufs im Rahmen der Rehabilitation (allgemein sowie speziell bezogen auf o.g. Gruppen von Kindern und Jugendlichen)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverbreiterung: Die Studierenden kennen und verstehen aktuelle soziodemografische Entwicklungen und deren Bedeutung für die Anforderungen an die gesundheitlichen und sozialen Sicherungssysteme allgemein und speziell für pflegerische Unterstützungssysteme.
  • Wissensvertiefung: Sie kennen und verstehen wichtige soziale Determinanten von Gesundheit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychosozialem Unterstützungsbedarf. Sie haben ein vertieftes Verständnis von den sozialrechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen verfügbarer gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützungssysteme (allgemein und speziell für kranke bzw. pflegebedürftige Kinder und Jugendliche und deren Familien).
  • Wissensverbreiterung: Sie haben einen Überblick über die Rolle und Arbeitsgrundlagen niedrigschwelliger (v. a. ambulanter) Beratungs- und Unterstützungsangebote, allgemein sowie insbesondere für kranke bzw. pflegebedürftige Kinder und Jugendliche und deren Familien.
  • Wissensverbreiterung: Sie verfügen über einen Überblick über die sozialrechtlichen Grundlagen und verschiedenen Formen stationärer und ambulanter Rehabilitation.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen weitere für die Gesundheitsversorgung relevante sozialrechtliche Grundlagen (z. B. Unfallschutz und Berufsunfähigkeit, Patientenrechte, Transplantationsgesetz) und haben einen Überblick über aktuelle sozial- und gesundheitspolitische oder ethische Diskurse zu diesen Themen.
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die theoretischen Grundlagen und den Aufbau der ICF als multiprofessionell einsetzbares Instrument für die Erfassung und Beschreibung gesundheitlicher Beeinträchtigungen und ihrer Folgen.
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Aufgaben, theoretischen Grundlagen und Methoden der Sozial- und der Arbeitsmedizin sowie der Public Health und der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung (EbHC).
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie verfügen über ein fundiertes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Organisation der Gesundheitsversorgung in Deutschland (Sektoren, Kostenträger, Leistungserbringer), Strukturen und Aufgaben der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens in Deutschland sowie der Entscheidungsprozesse bei Anpassungen der Strukturen und Prozesse der Gesundheitsversorgung auf der Makroebene. Sie haben einen Überblick über korrespondierende Regelungen, Strukturen und Prozesse in anderen hochentwickelten Ländern.
  • Wissensvertiefung: Sie haben ein fortgeschrittenes Verständnis von den Rollen und Aufgaben der verschiedenen Berufe in der Gesundheitsversorgung in Deutschland und der dazugehörigen gesetzlichen Regelungen der Verantwortungsbereiche, insbesondere im Hinblick auf eigenständige heilkundliche Tätigkeit, Delegations- und Durchführungsverantwortung. Sie haben einen Überblick über korrespondierende Regelungen in anderen hochentwickelten Ländern.
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die gesellschaftspolitischen Hintergründe und die Inhalte jüngerer normativer Anpassungen in den Strukturen und Prozessen der Gesundheits- und der pflegerischen Versorgung sowie die Potenziale und Grenzen bei der Umsetzung (z. B. Disease Management-Programme, Integrierte Versorgung, Modellvorhaben zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegeberufe nach § 63 Abs. 3c SGB V).
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Aufgaben, theoretischen Grundlagen und Methoden der Sozialpädiatrie.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der sozialrechtlichen, theoretischen und empirischen Grundlagen sowie der Phasen und Formen sozialpädiatrischer und rehabilitativer Angebote für Kinder und Jugendliche mit häufig vorkommenden pädiatrischen Erkrankungen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. mit erhöhten Risiken für die gesundheitliche Entwicklung aufgrund familiärer oder sozialer Belastungen.
  • Wissensvertiefung: Sie haben einen umfassenden Einblick in und ein gründliches Verständnis von den Aufgaben des Pflegeberufs in den verschiedenen Phasen und Formen sozialpädiatrischer und rehabilitativer Angebote für o.g. Zielgruppen.
  • Wissensvertiefung: Sie können ihr Wissen zu den theoretischen und empirischen Grundlagen der sozialpädiatrischen und rehabilitativen Angebote für o.g. Zielgruppen in Beziehung setzen zur Pathogenese und Ätiologie sowie zur Behandlung und Prognose der betreffenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu theoretischen und empirischen Wissensbeständen der Pflege zur Förderung der Selbstpflegefähigkeiten und zur Rehabilitation.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, das in diesem Lehrmodul erworbene Wissen und Verstehen bei der Planung und Durchführung der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus o.g. Zielgruppen sowie in der eigenen Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern anderer beteiligter Berufsgruppen zu berücksichtigen.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: In der pflegerischen Versorgung von Menschen o. g. Personengruppen sind sie insbesondere imstande, soziale Einflussfaktoren auf die Gesundheit und die Lebensqualität sowie die Pflegebedürftigkeit und den psychosozialen Unterstützungsbedarf zu erkennen sowie entsprechende Wahrnehmungen und Einschätzungen fachlich und ethisch angemessen sowie adressatengerecht zu artikulieren. Sie sind sensibel für die Normen, Werte und Präferenzen der Betroffenen und stimmen ihre Handlungsentscheidungen darauf ab.
  • Systemische Kompetenzen: Sie sind in der Lage, selbstständig geeignete Informationen zu recherchieren, um die legislativen, organisationalen, sozialen und klinischen Rahmenbedingungen eines Versorgungsarrangements zu verstehen und möglichen Anpassungsbedarf oder Barrieren bei der Umsetzung zu erkennen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Praxisbezogene Studienleistungen (s. Praxiscurriculum)
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Die Vorlesung wird aus dem Lehrmodul PF2410 - Der Pflegeberuf im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen - GKP übernommen. Das Blockseminar wird aus dem Studiengang Humanmedizin (3. bzw. 4. klinisches Semester) übernommen.

Die Präsentation (20 min + 10 min Diskussion) ist Bestandteil der notwendigen aktiven Teilnahme am Blockseminar und damit voraussetzende Studienleistung.

Das Lehrmodul umfasst Anteile eines Praktikums (PGKKP 7), das Voraussetzung für den Erwerb der Berufszulassung laut KrPflAPrV ist. Nähere Informationen zu dem Praktikum inkl. Angaben zu der praxisbezogenen Studienleistung finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum. Die praxisbezogene Studienleistung ist wie o. g. Präsentation Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung.

Die Prüfungsleistung besteht aus einer Hausarbeit, die einen Bezug zu dem integrierten Praktikum aufweisen muss. Sie gilt als erbracht, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Die genauen Anforderungen an Inhalt, Umfang und Struktur der Hausarbeit werden von der/dem modulverantwortlich Lehrenden zu Beginn des Moduls bekannt gegeben.

Letzte Änderung:
17.7.2019