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Modulhandbuch

Modul UngenutztCS3051 T

Modulteil: Parallelverarbeitung (ParallelT)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


In der Regel jährlich, vorzugsweise im SoSe
Leistungspunkte:


4
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Master Entrepreneurship in digitalen Technologien 2014 (Modulteil eines Wahlmoduls), Modulteil, Beliebiges Fachsemester
  • Master Informatik 2014 (Modulteil eines Wahlmoduls), Modulteil, Beliebiges Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • Parallelverarbeitung (Vorlesung mit Übungen, 3 SWS)
Workload:
  • 45 Stunden Präsenzstudium
  • 65 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 10 Stunden Prüfungsvorbereitung
Lehrinhalte:
  • Architekturprinzipien paralleler Systeme (PRAM, Message-Passing)
  • Sprachunterstützung für parallele Algorithmen (OpenMP, MPI)
  • Entwurfsprinzipien für parallele Algorithmen
  • Implementierung von parallelen Algorithmen
  • Parallele Suche und paralleles Sortieren
  • Parallele Graphalgorithmen
  • Parallele Berechnung arithemtischer Funktionen
  • Speedup, Effizienz, parallele Komplexitätsklassen
  • Grenzen der Parallelisierung und untere Schranken
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Studierende können den Aufbau und die Funktion paralleler Systeme beschreiben.
  • Sie können parallele Algorithmen entwerfen und implementieren.
  • Sie können die Eigenschaften paralleler Systeme und Programme analysieren.
  • Sie können die Grenzen der Parallelisierbarkeit beschreiben.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Prüfungsform hängt vom übergeordneten Modul ab
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • Siehe Hauptmodul
Lehrende:
Literatur:
  • Jaja: An Introduction to Parallel Algorithms - Addison Wesley, 1992
  • Quinn: Parallel Programming in C with MPI and OpenMP - McGraw Hill, 2004
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

(Ist Teilmodul von CS4502)

Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Sind Vorleistungen definiert, müssen diese vor der Erstprüfung erbracht und positiv bewertet worden sein.

Letzte Änderung:
10.7.2019