Dauer: 
  1 Semester |  Angebotsturnus: 
  Jedes Sommersemester |  Leistungspunkte: 
  5 |  
    Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Pflege 2018 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen, 2. Fachsemester
 - Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen, 2. Fachsemester
 - Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen, 2. Fachsemester
  
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      Lehrveranstaltungen:   - HK1801-V: Psychiatrie im Blockpraktikum Psychiatrie und Psychotherapie [HM5K18Psych VL] (Vorlesung, 2 SWS)
 - GW1900-V: Medizinische Mikrobiologie, Hygiene und Virologie, Immunologie (Vorlesung, 2 SWS)
     |   Workload:   - 60 Stunden Präsenzstudium
 - 90 Stunden Selbststudium
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      Lehrinhalte:   |       - Grundlagen der Mikrobiologie, Virologie und Immunologie (Pathophysiologie und Ätiologie, Symptome und Diagnostik, Behandlung und Prävention häufiger Infektionskrankheiten bzw. infektiöser Komplikationen)
 - Aktuelle Empfehlungen zu hygienischen Maßnahmen in der Versorgung kranker bzw. pflegebedürftiger Menschen
 - Grundlagen der speziellen Krankheitslehre in der Psychiatrie (Pathophysiologie und Ätiologie, Symptome und Diagnostik, Behandlung und Prävention häufiger psychischer Störungen)
 - Anforderungen an und Besonderheiten der Diagnostik psychischer Störungen (häufige Kognitions- und Verhaltenstests)
 - Nachsorge und Langzeitversorgung von Menschen mit psychischen Störungen
 - Rolle der Förderung der Selbstwirksamkeit und des Selbstmanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen
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   Qualifikationsziele/Kompetenzen:   - Wissensverbreiterung/-vertiefung: Die Studierenden verfügen über ein breites und punktuell vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der biologischen und pathophysiologischen Grundlagen der Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten.
 - Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein gefestigtes Wissen hinsichtlich der hygienischen Anforderungen an die pflegerische und medizinische Versorgung pflegebedürftiger Menschen in verschiedenen Versorgungskontexten. Sie kennen und verstehen die entsprechenden Hygienemaßnahmen.
 - Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie verfügen über breite Grund- und teils vertiefte Kenntnisse über die Ätiologie, Symptome, Diagnostik und Behandlung häufiger psychischer Störungen entlang der menschlichen Lebensspanne.
 - Wissensvertiefung: Sie erkennen und verstehen die enge Verknüpfung von körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren in der allgemeinen Ätiologie von Erkrankungen (nicht nur psychische Erkrankungen).
 - Wissensvertiefung: Sie sind sensibilisiert für das notwendige Miteinander von pharmakologischen und non-pharmakologischen bzw. medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen bei der Prävention und Behandlung von Erkrankungen allgemein und speziell bezogen auf Infektionskrankheiten und psychische Störungen.
 - Instrumentale Kompetenzen: Sie machen korrekten Gebrauch vermittelter Fachbegriffe bezogen auf die Mikrobiologie, Hygiene und Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
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   Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:    |  
   Voraussetzung für:    |  
    Modulverantwortliche:   - Prof. Dr. med. Jan Rupp
 - Prof. Dr. med. Fritz Hohagen
     Lehrende:    - Prof. Dr. med. Fritz Hohagen
 - Prof. Dr. med. Jan Rupp
 -  MitarbeiterInnen der Sektion Medizin
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  Literatur:  - Duale Reihe: Medizinische Mikrobiologie - Thieme, Stuttgart, 4. Aufl.
 - Kayser FH, Böttger EC, Zinkernagel RM: Medizinische Mikrobiologie - Thieme, Stuttgart, 2010, 12., überarbeitete und erweiterte Auflage
 - Gastmeier P, Rüden H: Repetitorium Hygiene - Aesopus Verlag, 2006, 2. Aufl.
 - Frauenknecht, S., Lieb, K., & Brunnhuber, S.: Intensivkurs: Psychiatrie und Psychotherapie. - Elsevier, München, 2008, 7. Aufl.
 - Arenz, D.: Psychiatrie für Pflegeberufe. - H. Thiel, M. Jensen, & S. Traxler (Eds.). Elsevier, München, 2011, 5. Aufl.
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    Sprache: - Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
  
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    Bemerkungen:Die Vorlesungen werden aus dem Studiengang Humanmedizin (1. bzw. 5. klinisches Semester) übernommen.    Die Prüfungsleistung (Klausur 90 min) gilt als erbracht, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet wurde.   |  
   Letzte Änderung: 28.11.2024  |  
 
 
	
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