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Modulhandbuch ab WS 2022

Modul AT5990-KP30

Masterarbeit Hörakustik und Audiologische Technik (HATMArbeit)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Semester
Leistungspunkte:


30
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Master Hörakustik und Audiologische Technik 2022 (Pflicht), Hörakustik und Audiologische Technik, 4. Fachsemester
  • Master Hörakustik und Audiologische Technik 2017 (Pflicht), Hörakustik und Audiologische Technik, 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • Kolloquium zur Masterarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)
  • Verfassen der Masterarbeit (betreutes Selbststudium, 1 SWS)
Workload:
  • 30 Stunden Vortrag (inkl. Vor- und Nachbereitung)
  • 870 Stunden Selbststudium
Lehrinhalte:
  • Selbständiges wissenschaftliches Bearbeiten einer komplexen Aufgabenstellung aus der Auditorischen Technologie und ihrer Anwendung
  • Wissenschaftlicher Vortrag über die Problemstellung und die erarbeitete Lösung
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Studierenden können eine komplexe Aufgabenstellung eines wissenschaftlichen Problems mit den Mitteln ihres Fachs lösen
  • Sie haben die Kompetenz zur Planung, Organisation und Durchführung einer Projektarbeit
  • Sie können komplexe Inhalte in schriftlicher und mündlicher Form präsentieren
  • Sie haben sich zu einem grob umrissenen Thema Expertenwissen angeeignet
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Schriftliche Ausarbeitung
Modulverantwortlicher:
  • Studiengangsleitung Hörakustik und Audiologische Technik
Lehrende:
  • Alle prüfungsberechtigten Dozentinnen/Dozenten des Studienganges
Literatur:
  • wird individuell ausgewählt:
Sprache:
  • Abschlussarbeit auf Deutsch oder Englisch möglich
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:

- siehe Studiengangsordnung (Leistungszertifikate im Umfang von mindestens 70 KP liegen im Prüfungsamt vor.)

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
- Genehmigung des Antrags auf Zulassung zur Masterarbeit durch den Prüfungsausschussvorsitzenden sowie Leistungszertifikate im Umfang von mindestens 70 KP liegen im Prüfungsamt vor

Modulprüfung(en):
- CS5990-L1: Masterarbeit Hörakustik und Audiologische Technik, Abschlussarbeit mit Kolloquium, 100% der Modulnote

Wird die Arbeit außerhalb der Hochschule (bei wissenschaftlichen Einrichtungen oder bei Unternehmen) im Bereich der Hörgeräteakustik verfasst, so ist eine obligatorische Betreuung durch Hochschullehrer der Universität oder der Technischen Hochschule nötig.

Letzte Änderung:
1.10.2021