Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
3 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Mathematik in Medizin und Lebenswissenschaften 2023 (Pflicht), Physik, 5. Fachsemester
- Bachelor Mathematik in Medizin und Lebenswissenschaften 2016 (Pflicht), Physik, 5. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - ME2053-P: Praktikum Physik (Praktikum, 2 SWS)
| Workload: - 30 Stunden Präsenzstudium
- 15 Stunden Prüfungsvorbereitung
- 45 Stunden Schriftliche Ausarbeitung
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Lehrinhalte: | - Versuch 1: Zeitabhängige Ströme
- Versuch 2: Stationäre Ströme
- Versuch 3: Schall und Ultraschall
- Versuch 4: Spektralphotometrie
- Versuch 5: Diffusion
- Versuch 6: Radioaktivität
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Die Studierenden können die physikalische Zusammenhänge zu den genannten Praktikumsinhalten praktisch erarbeiten unter Berücksichtigung der Richtlinien für Gute wissenschaftliche Praxis der Universität zu Lübeck und der Leitlinien der DFG.
- Sie können Messgeräte korrekt einsetzen.
- Sie können Messresultate graphisch darstellen.
- Sie können erhobene Daten quantitativ analysieren.
- Sie können die Genauigkeit der Messdaten und der Ergebnisse der Analyse einschätzen und bewerten.
- Sie können Messergebnisse korrekt dokumentieren.
- Sie können aus Messdaten sinnvolle Schlussfolgerungen ziehen.
- Sie können die Grundsätze des Arbeitsschutzes in physikalischen Laboren benennen und bei der Arbeit einhalten.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Literatur: |
Sprache: - Wird nur auf Deutsch angeboten
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Bemerkungen:unbenoteter Schein (B-Schein). Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Testate und Protokolle Modulprüfung(en): - ME2053-L1: Praktikum Physik, unbenotetes Praktikum, 0% der Modulnote, muss bestanden sein (Anteil Institut für Medizintechnik an P ist 17,5%) (Anteil Institut für Physik an P ist 45%) (Anteil Institut für Biomedizinische Optik an P ist 37,5%) |
Letzte Änderung: 22.9.2025 |
für die Ukraine