Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
8 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Physiotherapie 2018 (Pflicht), Physiotherapie, 1. Fachsemester
|
Lehrveranstaltungen: - PT1041-Ü: Bewegungserziehung (Übung, 2 SWS)
- PT1041-S: Bewegungserziehung (Seminar, 1 SWS)
- PT1048-Ü: Physiotherapeutische Behandlungstechniken 1 (Übung, 2 SWS)
- PT1046-Ü: Massagetherapie 1 (Übung, 2 SWS)
| Workload: - 105 Stunden Präsenzstudium
- 135 Stunden Selbststudium
| |
Lehrinhalte: | - Grundformen der Bewegung mit und ohne Gerät
- Bewegungserziehung in Bezug auf Raum, Zeit und Dynamik
- Rhythmisch musikalische Aspekte
- Kombinationen von Grundformen (Sport, Gymnastik, Psychomotorik, Krankengymnastik)
- Methodik-Didaktik von Gruppenbehandlungen
- Theoretische Grundlagen, Anwendungsgebiete und Ausführung der klassischen Massage
- Techniken und Wirkung der Massage
- Klassische Massage
- Indikationen/Kontraindikationen der klassischen Massage
- Grundlagen physiotherapeutischer Techniken (z.B. passives Durchbewegen)
| |
Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Die Studierenden kennen die Grundlagen der Bewegungserziehung und können Einzel- und Gruppentherapien anleiten.
- Sie kennen erste modulbezogene krankengymnastische Behandlungstechniken und können diese fachmännisch anwenden.
- Die Studierenden kennen Techniken und Wirkungen von Massage, besitzen ein tiefes Verständnis grundlegender Indikationen und Kontraindikationen zu spezifischen Krankheitsbildern, können diese eigenständig selektieren und modulbezogene Massagetechniken fachmännisch anwenden.
|
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: - Praktische Prüfung
- Mündliche Prüfung
|
Voraussetzung für: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: - Institut für Gesundheitswissenschaften
- B.Sc. Martina Nachtsheim
- M.Sc. Christopher Eschke
- M.Sc. Hanna Brodowski
- M.Sc. Kirsten Großmann
- M.Sc Katrin Rösner
|
Sprache: - Wird nur auf Deutsch angeboten
|
Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - keine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an Modul-Prüfungen: - Bei Fehlzeiten, die nicht durch das MPhG, §11, Abs. 2 Berücksichtigung finden, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zur Modulabschlussprüfung verweigern. Modulprüfung(en): - PT1040-L1: Theorie und Praxis von physiotherapeutischen Verfahren 1, Mündliche Prüfung und Praktische Prüfung, die Benotung erfolgt in zwei Teilprüfungen. Die Endnote ergibt sich dabei aus dem Mittelwert der Teilleistungen aus der praktischen und der mündlicher Prüfung. Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn jede der beiden Teilprüfungen mit mindestens ausreichend bewertet wurden. Zulassungsvoraussetzung für den Besuch von: - Modul PT3000-KP06 (Evidenzbasierte Praxis in Rehabilitation, Prophylaxe und Geriatrie/ab Kohorte 22: PT3010-KP06 Red Flag Screening und Multimorbilität), Modul PT2520-KP06 (Evidenzbasierte Praxis in der Physiotherapie 3), Modul PT2500-KP08 (Evidenzbasierte Praxis in der Physiotherapie 2), Modul PT2000-KP07 (Evidenzbasierte Praxis in der Physiotherapie 1) - Eine 80%ige Teilnahme an dem Modul PT1040-KP08 ist Voraussetzung für den Besuch dieser Module. - Die Prüfungsleistung kann dort erst erbracht werden, wenn die Modulabschlussprüfung dieses Moduls erfolgreich bestanden wurde. (Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an S ist 100%) (Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an Ü ist 100%) |
Letzte Änderung: 14.9.2022 |
für die Ukraine