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Modulhandbuch ab WS 2019/20

Modul EW5900-KP30

Masterarbeit Nutritional Medicine (MScTheMN)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Semester
Leistungspunkte:


30
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Master Nutritional Medicine 2023 (Pflicht), Ernährungswissenschaften, 4. Fachsemester
  • Master Nutritional Medicine 2019 (Pflicht), Ernährungswissenschaften, 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • Kolloquium zur Masterarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)
  • Praktische Arbeit zur Masterarbeit (Selbstständige praktische Tätigkeit, 39 SWS)
  • Verfassen der Masterarbeit (betreutes Selbststudium, 5 SWS)
Workload:
  • 900 Stunden Erarbeiten und Verfassen der Abschlussarbeit
Lehrinhalte:
  • Forschungsthemen aus dem Bereich der molekularen Biowissenschaften, Ernährungswissenschaften und Ernährungsmedizin
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Fähigkeit zur selbstständige Lösung einer komplexeren Aufgabe aus dem weiteren Bereich biomedizinischer und ernährungswissenschaftlicher Forschung und Entwicklung, zu ihrer schriftlichen Dokumentation und zu ihrer Präsentation und Verteidigung
  • Die Ergebnisse ihrer Arbeit können sie unter Einhaltung wissenschaftlicher Qualitätsstandards (Richtlinien zur Guten wissenschaftlichen Praxis der Universität zu Lübeck und der Leitlinien der DFG.) und Gütekriterien schriftlich zusammenfassen, mündlich präsentieren und mit einem hohen Grad an Reflexivität argumentativ vertreten.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Schriftliche Arbeit, mündliche Präsentation und Verteidigung
Modulverantwortlicher:
  • Studiengangsleitung
Lehrende:
  • Institute der Universität zu Lübeck
  • Alle prüfungsberechtigten Dozentinnen/Dozenten des Studienganges
Literatur:
  • : - wird durch Dozenten bekanntgegeben
Sprache:
  • Englisch, außer bei nur deutschsprachigen Teilnehmern
Bemerkungen:

Voraussetzungen: Leistungsnachweise im Umfang von 70 ECTS.
Bei Absolvierung der Masterarbeit außerhalb der Universität ist ein prüfungsberechtigter Dozent des Studienganges (Hochschullehrer, Privatdozent oder Person mit Lehrauftrag) als Zweitbetreuer zu benennen, der auch als Erstprüfer fungiert.

Letzte Änderung:
19.4.2021