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Modulhandbuch ab WS 2017/18

Modul GW4510-KP13

Wissenschaftliches Praxisprojekt (WPP)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


13
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Hebammenwissenschaft 2020 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 7. Fachsemester
  • Bachelor Hebammenwissenschaft 2017 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 7. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • GW4510-Ü: Wissenschaftliches Praxisprojekt (Übung, 0,4 SWS)
Workload:
  • 385 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 6 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Vertiefung der in allen bisher absolvierten Praxismodulen erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten.
  • Praktische Anwendung der theoretisch erworbenen Kenntnisse.
  • Entwicklung wissenschaftlicher Fragestellungen aus dem Praxiskontext.
  • Vorbereitung auf die praktische Prüfung gem. §28 HebStPrV
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Studierenden
  • verfügen über evidenzbasierte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung der physiologischen Schwangerschaft
  • stellen eine Schwangerschaft fest und überwachen und beurteilen die mütterliche und kindliche Gesundheit sowie die Entwicklung des ungeborenen Kindes durch erforderliche klinische Untersuchungen und Assessmentinstrumente
  • klären über die Untersuchungen auf, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung von Risikoschwangerschaften oder von Regelwidrigkeiten und Komplikationen in der Schwangerschaft geeignet sind
  • verfügen über Kenntnisse über die Implikationen vorgeburtlicher genetischer Untersuchungen und wirken bei Bedarf auf die Hinzuziehung weiterer Expertise hin
  • beraten die Frau hinsichtlich der physiologischen Veränderungen in der Schwangerschaft und hinsichtlich eines gesunden Lebensstils
  • lindern Schwangerschaftsbeschwerden durch geeignete Maßnahmen
  • beurteilen die Ressourcen und Belastungen der schwangeren Frau und ihrer Familie und wirken bei Bedarf auf die Hinzuziehung weiterer Expertise hin
  • verfügen über Kenntnisse des physiologischen Verlaufs der Geburt und des Wochenbetts sowie über Kenntnisse der Prozesse der Familiengründung und bereiten die schwangere Frau und ihre Familie ihrer individuellen Lebenssituation entsprechend auf die Geburt, das Wochenbett und die Elternschaft vor
  • beraten die Frau bei der Wahl des geeigneten Geburtsorts und erstellen mit ihr bei Bedarf einen individuellen Geburtsplan und erkennen Anzeichen von Regelwidrigkeiten, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, und ergreifen die im jeweiligen Fall angemessenen Maßnahmen für eine ärztliche Behandlung
  • verfügen über evidenzbasierte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung der physiologischen Geburt
  • leiten physiologisch verlaufende Geburten bei Schädellage, führen bedarfsabhängig einen Scheidendammschnitt aus und vernähen die Wunde oder unkomplizierte Geburtsverletzungen
  • untersuchen und überwachen nach der Geburt die Frau und das Neugeborene und fördern die Eltern-Kind-Bindung sowie die Aufnahme des Stillens
  • betreuen die Frau während der Geburt und überwachen das ungeborene Kind sowie den Geburtsverlauf mit Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel
  • erkennen Anzeichen von Regelwidrigkeiten, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen und ergreifen die im jeweiligen Fall angemessenen Maßnahmen für eine ärztliche Behandlung
  • erklären der Frau und ihrer Begleitperson bei Bedarf die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung
  • übergeben die Frau, das Neugeborene oder beide bei Bedarf fachgerecht in die ärztliche Weiterbehandlung und leisten Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen unter Fortsetzung der Hebammenhilfe
  • führen im Dringlichkeitsfall eine Steißgeburt durch
  • leiten im Notfall und bei Abwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes die medizinisch erforderlichen Maßnahmen ein
  • und führen insbesondere eine manuelle Ablösung der Plazenta, an die sich gegebenenfalls eine manuelle Nachuntersuchung der Gebärmutter anschließt, durch
  • führen im Notfall die Wiederbelebungsmaßnahmen bei der Frau, beim Neugeborenen oder bei beiden durch
  • führen ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durch, insbesondere Maßnahmen der Erstversorgung bei der Frau und dem Neugeborenen nach geburtshilflichen Eingriffen und Operationen, und • betreuen und begleiten die Frau und ihre Familie bei Totgeburten und Fehlgeburten sowie bei Abbrüchen von Schwangerschaften nach der zwölften Schwangerschaftswoche
  • verfügen über evidenzbasierte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Förderung des physiologischen Wochenbetts
  • untersuchen und versorgen die Frau und das Neugeborene und beurteilen die Gesundheit der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings sowie die Bedürfnisse und die Lebenssituation der Familie
  • erklären der Frau und dem anderen Elternteil die postpartalen Adaptationsprozesse, fördern das Stillen, leiten die Frau zum Stillen des Neugeborenen und Säuglings an und leisten Hilfestellung bei Stillproblemen
  • beraten die Frau und den anderen Elternteil zur Ernährung, Pflege und Hygiene des Neugeborenen und des Säuglings, leiten sie zur selbstständigen Versorgung des Neugeborenen und Säuglings an und beraten sie bezüglich der Inanspruchnahme von Untersuchungen und Impfungen
  • erklären der Frau und dem anderen Elternteil die Bedürfnisse eines Neugeborenen und Säuglings und die entsprechenden Anzeichen dafür und leiten die Frau und den anderen Elternteil zu einer altersgerechten Interaktion mit dem Neugeborenen und Säugling an
  • beraten die Frau zur Förderung der Rückbildungsprozesse und eines gesunden Lebensstils
  • beraten die Frau zu Fragen der Familienplanung und klären sie angemessen auf
  • erkennen Anzeichen von Regelwidrigkeiten, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, und ergreifen die im jeweiligen Fall angemessenen Maßnahmen für eine ärztliche Behandlung
  • erkennen belastende Lebenssituationen und psychosoziale Problemlagen bei der Frau und ihrer Familie und wirken bedarfsabhängig auf Unterstützungsmaßnahmen hin und • erkennen die besondere Bedarfslage von intergeschlechtlichen Neugeborenen und Säuglingen oder von Neugeborenen und Säuglingen mit Behinderung und wirken bedarfsabhängig auf Unterstützungsmaßnahmen hin
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Praktische Prüfung
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. rer. medic Christiane Schwarz
Lehrende:
  • Prof. Dr. rer. medic Christiane Schwarz
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:
- Keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
-Vorlage des Tätigkeitsnachweises nach §12 HebStPrV

Modulprüfung:
GW4510-L1: Wissenschaftliches Praxisprojekt, praktische Prüfung (Teil der staatlichen Prüfung entsprechend HebStPrV), 100% der Modulnote

Diese Modul ist Teil der staatlichen Prüfung gemäß Abschnitt 4 §§ 28-33 HebStPrV.
Praktische Prüfung mit Prüfungsteilen aus den Kompetenzbereichen
1) Schwangerschaft
2) Geburt (OSCE Prüfung)
3) Wochenbett und Stillzeit


1) Der erste Prüfungsteil des praktischen Teils der staatlichen Prüfung besteht aus einem Vorbereitungsteil,
• einer Fallvorstellung mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten,
• der Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen sowie
• einem Reflexionsgespräch mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten.

(2) Der zweite Prüfungsteil besteht aus
• einem Vorbereitungsteil,
• mindestens drei Fallvorstellungen mit einer Dauer von jeweils höchstens 15 Minuten,
• der Simulation der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen sowie
• einem Reflexionsgespräch mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten.

(3) Der dritte Prüfungsteil besteht aus
• einem Vorbereitungsteil,
• einer Fallvorstellung mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten,
• der Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen sowie
• einem Reflexionsgespräch mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten.

Im Vorbereitungsteil für den jeweiligen Prüfungsteil hat die studierende Person vorab einen Betreuungsplan schriftlich oder elektronisch zu erstellen. Für den Vorbereitungsteil ist der studierenden Person eine angemessene Zeit zu gewähren. Der Vorbereitungsteil findet unter Aufsicht statt.


Für die Erstellung eines Praxisplans ist die Praxiseinrichtung zuständig.
Die Praxisphase 7 könnte in folgenden Einsatzbereichen stattfinden:
- Integrierte Wochenbettstation bzw. Wochenstation und Neugeborenenstation (115,5 Stunden / 3 Wochen)
- Kreißsaal (346,5 Stunden / 9 Wochen)

Es stehen insgesamt 462 Praxisstunden zur Verfügung. Diese enthalten eine ausreichende Zeitreserve für Ausfälle aufgrund von Fehltagen, Urlaubstagen und internen Fortbildungen, Belehrungen und Unterweisungen.

Zusätzliche Leistungen oder Nachweise für die Berufsausbildung:
- Praktikumsprotokoll inkl. Dokumentation und Reflexion der Kompetenzentwicklung (Praktikumsprotokoll)
- Praktikumsreflexion durch die/den Studierenden (Selbstbewertung der Kompetenzentwicklung)

Umfang und Aufgaben der Praxisanleitung:
- Durchführung und Dokumentation eines Erst- und eines Abschlussgespräches mit der/dem Studierenden, inkl. Bewertung des aktuellen
Stands der Kompetenzentwicklung unmittelbar vor dem Abschlussgespräch (Praktikumsprotokoll)
- Zusammenarbeit von Studierender/Studierendem und Praxisanleiterin/Praxisanleiter im Kreißsaal und der integrierten
Wochenbettstation zu mindestens 25 %, im außerklinischen Einsatz zu mindestens 50% der Praxisstunden der/des Studierenden
- Vollständige Dokumentation des Praktikums (Praktikumsprotokoll) und Aushändigung des Protokolls an die Studierende/den
Studierenden

Umfang und Aufgaben der Praxisbegleitung: Keine

Verantwortung für die Organisation des Praktikums: Ausbildungsträger (Praxispartner)




Abweichende Bestimmungen für den Studiengang Hebammenwissenschaft nach der SGO WS17 und WS18:

Die Praxisphase 7 umfasst 415 Praxisstunden.

Inhalt:
Verzahnung von wissenschaftlichen und praxisrelevanten Erkenntnissen
Ableitung von praxisrelevanten Forschungsfragen aus der Literatur und / oder Praxis
Planung eines Forschungsprojekts zu einem hebammenspezifischen Thema
Anleitung zur kritischen Refelxion des gewählten Themas

Kompetenzen:
Die Studierenden sind in der Lage sich vertieft kritisch mit einem hebammenspezifischen Thema auseinanderzusetzen.
Sie identifizieren den bestehenden Forschungsbedarf der eigenen Profession.
Sie wissen um die Bedeutung der Verknüpfung von Theorie und Praxis für die Weiterentwicklung der beruflichen Praxis und analysieren Veränderungsbedarfe der Praxis unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Studierenden beziehen ihr ausgeweitetes Wissen eigenständig auf die Profession und evaluieren die Auswirkungen auf die alltägliche Hebammenarbeit.
Die Studierenden recherchieren, analysieren und bewerten nationale und internationale Literatur. Sie sind in der Lage für das Handlungsfeld der Hebamme Forschungsprojekte zu eruieren, planen und durchzuführen.
Sie präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse in angemessener Form Laien und Expertinnen und Experten und verteidigen professionell in einem fachlichen Diskurs den Forschungsstand.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Keine

Modulprüfung:
GW4510 - Expose
Das Präsensstudium enthält 2 SWS Seminar.


Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an Ü ist 100%

Letzte Änderung:
7.10.2021