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Modulhandbuch ab WS 2017/18

Modul GW2550-KP14

Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 3 (BageDI3)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


14
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Hebammenwissenschaft 2020 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 3. Fachsemester
  • Bachelor Hebammenwissenschaft 2017 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 3. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • GW2550-Ü: Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 3 (Übung, 0,4 SWS)
Workload:
  • 385 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 29 Stunden Selbststudium
  • 6 Stunden Blockpraktikum
Lehrinhalte:
  • Vertiefung und kritische Reflexion der Inhalte aus GW1560 im Bereich der geburtshilflichen Beobachtung und Diagnostik sowie der fachlich begründeten und fallspezifisch angemessenen Auswahl geburtshilflicher Interventionen: Anamnese und Situationseinschätzung bei Geburtsbeginn; Überwachung der fetalen Herzfrequenz (Grundlagen CTG); Beobachtung, Betreuung und Begleitung der physiologischen Geburt; Beurteilung der Situation der Frau und des ungeborenen Kindes; CTG (Beurteilung in Geburtssituationen)
  • Durchführung von bzw. Unterstützung bei speziellen geburtshilflichen Interventionen während der Geburt, nach der Geburt und im Wochenbett: Geburtspositionen und Wehenverarbeitung in der Austrittsphase; Anleitung in der Austrittsphase; Dammschutz/Entwicklung des Kindes (in verschiedenen Geburtspositionen); Plazentaperiode; Mobilisierung der Frau während der Geburt; Hilfestellung bei der Wehenverarbeitung; Erstkontakt Mutter/Eltern und Kind; Betreuung im (späten) Wochenbett; Nachwehen / Schmerzen; Vermeidung von Infektionen an der Brust, Genitalbereich, Nabel des Kindes; Ernährung / Ausscheidungen der Mutter; umfassende Stillberatung (Rhythmus, Positionen, Brustkontrolle, Pflege der Brust / BW, Still-BH / Einlagen); Wochenbett- Gymnastik, Rückbildungsgymnastik, Kurse
  • Durchführung von bzw. Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung von Neugeborenen: Pflege des Neugeborenen; Erkennen von Auffälligkeiten, z.B. Neugeborenenikterus; Screening- und Prophylaxemaßnahmen des Neugeborenen; Ernährung / Ausscheidungen; Umgebung des Neugeborenen und Mobilität; Entwicklung / Vorsorge / U 1/ 2; Umgang mit dem Kind / Erkennen von Bedürfnissen
  • Nutzung der bestehenden Dokumentationssysteme und Dokumentation der Ergebnisse geburtshilflichen Diagnostik, Entscheidungsfindung, Maßnahmendurchführung und -evaluation im Kreißsaal und Wochenbett - auch im klinischen Setting - unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen
  • Besondere Anforderungen an geburtshilfliche Entscheidungsfindung, das geburtshilfliche Handeln und die Dokumentation im außerklinischen Versorgungssetting:
  • Planung, Durchführung und Evaluation außerklinischer Wochenbettbetreuung
  • Identifikation und Anwendung geeigneter geburtshilflicher Strategien zur angemessenen Bewältigung der herausfordernden Situationen, inkl. Respektierung eigener Kompetenz- und Belastungsgrenzen
  • Identifikation und adäquate Berücksichtigung der Präferenzen, Normen und Werte der Betreuenden und deren Familien
  • Versorgung zu Hause / Wochenbetthebamme/ Hebammenhilfe
  • Regeln hygienischen Arbeitens in außerklinischen Versorgungssettings
  • Empathische und respektvolle Kommunikation mit den Schwangeren, Gebärenden, und Familien auch unter den Bedingungen einer schwierigen oder herausfordernden Versorgungssituation
  • Organisation der außerklinischen Arbeit
  • Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen
  • Rechtssichere, fach- und sachgerechte Dekumentation
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Erweitern und Vertiefen der in Praxisphase 1-2 beschrieben Kompetenzen. Der Kompetenzkatalog wird um folgende Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt:
  • Die Studierenden können grundlegende interne Prozesse spezifischer, geburtshilflicher Fachbereiche definieren und besitzen ein höheres Verständnis von klinischer Organisation, spezifischen klinischen und außerklinischen Versorgungssituationen und geburtshilflichen Interventionen und integrieren dieses in ihr praktisches Handeln.
  • Die Studierenden sind in der Lage, geeignete Methoden zur Überwachung von Mutter und Kind und können die Versorgung unter Zuhilfenahme geeigneter Technologien nach vorangegangener Prüfung auf deren Notwendigkeit organisieren.
  • Die Studierenden sind in der Lage, relevante Befunde zu erheben, um die Situation der Gebärenden bzw. Wöchnerin und des Un- bzw. Neugeborenen einschätzen zu können.
  • Sie sind in der Lage, sich an der Leitung der aktiven Geburtsphase zu beteiligen und die entsprechenden Fertigkeiten bzw. notwendigen Maßnahmen unter Anleitung bzw. in selbstständigen Anteilen anzuwenden.
  • Sie können die Gebärende und deren Begleitpersonen betreuen, ihre Bedürfnisse erkennen und angemessen kommunizieren, empathisch und fachkompetent.
  • Die Studierenden werden befähigt, Maßnahmen zur Leitung der Plazentar- und Postplazentarperiode zu ergreifen und die entsprechenden Fertigkeiten anzuwenden.
  • Die Studierenden können ihr fundiertes Wissen sowie ihre diagnostische, pflegerische und therapeutische Kompetenzen praktisch anwenden, den physiologischen Verlauf des Wochenbettes (insbesondere die postpartale Phase) und der Neugeborenenphase einschätzen und diesen unterstützen. Sie sind in der Lage, die weitere Entwicklung des Säuglings zu beurteilen. Sie können Mütter / Familien zur physiologischen Ernährung des Säuglings beraten.
  • Sie sind in der Lage, Gebärende in komplexen Situationen unter Anleitung zu betreuen und die Interaktion und Beratung angemessen, fachkompetent und reflektiert zu gestalten sowie informierte Prozesse zur Entscheidungsfindung zu fördern.
  • Sie sind in der Lage, die interprofessionelle Zusammenarbeit mit dem Fokus der optimalen Versorgung von Mutter, Kind und Familie unter Berücksichtigung von soziokulturellen und ethischen Kontexten und organisatorischen Rahmenbedingungen effektiv zu gestalten. Sie können Nähe und Distanz zu den betreuten Frauen und Familien angemessen und rollenadäquat ausbalancieren.
  • Sie sind in der Lage, die organisatorischen Abläufe des Kreißsaales eigeninitiativ in eigene Handlungsabläufe zu integrieren bzw. ihre Arbeitsabläufe an wechselnde Rahmenbedingungen flexibel anzupassen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, geburtshilfliche Prozesse und Zusammenhänge in korrekter Fachsprache mündlich und schriftlich zu formulieren, kritisch zu reflektieren und korrekt zu dokumentieren.
  • Sie sind in der Lage, ihr praktisches geburtshilfliches Handeln an den mehrdimensionalen Bedeutungen des Wochenbettes und der häuslichen Betreuung in unterschiedlichen Betreuungssettings auszurichten.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Hebammenaufgaben im Tätigkeitsfeld freiberuflicher Hebammentätigkeit auszuüben bzw. sich daran zu beteiligen.
  • Sie sind in der Lage, die besonderen organisatorischen, qualitätssichernden und inhaltlichen Anforderungen außerklinischer Geburtshilfe zu beschreiben, Abläufe und Prozesse freiberuflicher Tätigkeit zu reflektieren sowie Unterschiede zur Rolle angestellter Hebammen zu benennen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, sich und ihr Umfeld basierend auf den Grundlagen reflexiven Denkens zu analysieren, kritisch beleuchten und gegebenenfalls Änderungen einleiten.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Objective structured clinical examination (OSCE)
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. rer. medic Christiane Schwarz
Lehrende:
  • Prof. Dr. rer. medic Christiane Schwarz
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:
- Keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
-Keine

Modulprüfung(en):
GW2550-L1: Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 3, OSCE, 100% der Modulnote

Wissen und Verstehen: Praxisbasierte Festigung, Vertiefung und Reflexion der bis dahin vermittelten Wissensinhalte der Lehrmodule GW2110 und GW2040.

Für die Erstellung eines Praxisplans ist die Praxiseinrichtung zuständig.
Die Praxisphase 3 könnte in folgenden Einsatzbereichen stattfinden:
- Freiberufliche Hebamme, ambulante hebammengeleitete Einrichtung (192,5 Stunden / 5 Wochen)
- Der oben genannte Einsatz kann optional zu maximal 160 Stunden / 4 Wochen durch einen Einsatz in weiteren, zur ambulanten berufspraktischen Ausbildung von Hebammen geeigneten Einrichtungen ersetzt werden.
- Kreißsaal (269,5 Stunden / 7 Wochen)

Es stehen insgesamt 462 Praxisstunden zur Verfügung. Diese enthalten eine ausreichende Zeitreserve für Ausfälle aufgrund von Fehltagen, Urlaubstagen und internen Fortbildungen, Belehrungen und Unterweisungen.

Zusätzliche Leistungen oder Nachweise für die Berufsausbildung:
- Praktikumsprotokoll inkl. Dokumentation und Reflexion der Kompetenzentwicklung (Praktikumsprotokoll)
- Praktikumsreflexion durch die/den Studierenden (Selbstbewertung der Kompetenzentwicklung)

Umfang und Aufgaben der Praxisanleitung:
- Durchführung und Dokumentation eines Erst- und eines Abschlussgespräches mit der/dem Studierenden, inkl. Bewertung des aktuellen Stands der Kompetenzentwicklung unmittelbar vor dem Abschlussgespräch (Praktikumsprotokoll)
- Zusammenarbeit von Studierender/Studierendem und Praxisanleiterin/Praxisanleiter im Kreißsaal zu mindestens 15 % der Praxisstunden der/des Studierenden
- Vollständige Dokumentation des Praktikums (Praktikumsprotokoll) und Aushändigung des Protokolls an die Studierende/den Studierenden

Umfang und Aufgaben der Praxisbegleitung: keine

Verantwortung für die Organisation des Praktikums: Ausbildungsträger (Praxispartner)



Abweichende Bestimmungen für den Studiengang Hebammenwissenschaft nach der SGO WS17 und WS18:
Die Praxisphase 3 findet in folgenden Einsatzbereichen Kreißsaal (200 Stunden), Integrierte Wochenbettstation, inkl. Mutter-Kind-Abteilung (80 Stunden) und Außerklinische Phase: Außerklinische Geburt und Wochenbettverlauf (240 Stunden) statt.
Das Präsenzstudium enthält 0,6 SWS P.



Anteil Instiut für Gesundheitswissenschaften an Ü ist 100%

Letzte Änderung:
29.9.2021