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Dienstag, 01.01.2013

Universität

Mitglieder in die Begleitkommission zum Stiftungsgesetz gewählt

Mit 13 zu null Stimmen hatte der Senat der Universität am 12.12.12 ein Traumergebnis vorgelegt

„Das ist ein Ergebnis, wie man es sich im Fußball wünscht“, sagte Wissenschafts-Staatssekretär Rolf Fischer, der dem Senat persönlich und vor Ort zu dem eindrucksvollen Votum für die Stiftungsuniversität gratulierte. Zieldatum ist jetzt der 1. Januar 2015, zu dem die Universität in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden könnte. Der Newsletter wird über das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren und alle aktuellen Schritte und Entwicklungen regelmäßig berichten.

Am 13. Februar wählte der Akademische Senat die Mitglieder in einen Ausschuss, der die Ausarbeitung des Stiftungsgesetzes begleiten soll. Es sind Anke Boettcher-Krause für die Gruppe der technisch-administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Georg Engelbart für die Studierenden, Dr. Hauke Nielsen für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Prof. Dr. Jürgen Westermann für die Professorinnen und Professoren. Hinzu kommen die Gleichstellungsbeauftragte, die weiteren Personalratsvorsitzenden und Mitglieder, die vom Präsidium benannt werden.

Dr. Nielsen hatte die Einrichtung des Ausschusses angeregt. Eine entsprechende Kommission hatte es 1998 bei der Verselbständigung der Universitätsklinika in Lübeck und Kiel sowie dann 2001 bei deren Fusion gegeben – mit dem Unterschied, dass der Anstoß damals vom Land ausging, während es sich jetzt um eine Initiative aus der Universität handelt. Dr. Nielsen erinnert sich an die vertrauensbildende Wirkung der damaligen Kommissionen auf beiden Seiten: „Man wurde von der Politik wahrgenommen, gehört und akzeptiert.“

Für die jetzige Kommission verspricht er sich, dass die Transparenz der Abläufe und Absichten hier wie dort verbessert wird und dass man zeitnah über alle Schritte und Entwicklungen informiert ist. Den Fahrplan und die Ziele sieht er aus Lübecker Sicht durch den Senatsbeschluss vom Dezember klar angegeben. Jeder, der ihn nachlesen will, findet ihn unter www.uni-luebeck.de/aktuelles/pressemitteilung/artikel/senatsentscheidung-zur-stiftungsuniversitaet.html

Sein persönlicher Tipp, ob die Universität pünktlich zum Jahresbeginn 2015 Stiftungsuniversität sein wird: „Ja, das Gesetz ist ja schon mehr oder weniger im hessischen Hochschulgesetz vorformuliert. Der Anpassungsweg wird von der Kommission begleitet, so dass auch der Landtag den Willen der betroffenen Beschäftigten in der Universität und dem Klinikum erkennt, diesen Weg zur Stiftungsuniversität mitzugehen.“

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