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Montag, 16.04.2012

Universität

Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stiftungsuniversität

Eckpunkte des Wissenschaftsministeriums zur Umwandlung der Universität zu Lübeck in eine Stiftungsuniversität vorgestellt

Die Universität zu Lübeck kommt der angestrebten Rechtsform einer Stiftungsuniversität einen wichtigen Schritt näher. Der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Jost de Jager, stellte am 16. April 2012 auf einer Pressekonferenz in Lübeck gemeinsam mit dem Präsidium der Universität seine Eckpunkte für die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität vor.

Wissenschaftsminister de Jager sagte zu dem Eckpunktepapier: „Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien CDU und FDP darauf verständigt, die von der Universität zu Lübeck gewünschte Umwandlung zu einer Stiftungsuniversität, sorgfältig zu prüfen. Nachdem vorrangige Strukturfragen zur baulichen Sanierung des UKSH geklärt werden konnten, haben sich Land und Universität jetzt auf Zielsetzungen und Leitlinien für eine Umwandlung geeinigt.“

Von einer Stiftungsuniversität versprechen sich beide Seiten einen weiteren Zuwachs an Selbständigkeit, Flexibilität und Eigenverantwortung für die Hochschule. Bereits mit dem 2007 novellierten Hochschulgesetz wurden allen Hochschulen in Schleswig-Holstein mehr Autonomie und größere Handlungsspielräume eingeräumt.

„Als Stiftung erhält die Universität nun auch in finanzieller Hinsicht die Chance, ihre Effizienz und Innovationsfähigkeit nachhaltig zu steigern“, erläuterte de Jager die Zielsetzungen. Die Universität wird in die Lage versetzt, ihre Finanzmittel flexibler zu bewirtschaften. Private Mittelgeber erhalten verbesserte Möglichkeiten, durch eine Zustiftung die Universität langfristig zu fördern und von den rechtsformspezifischen Steuervorteilen zu profitieren.

Das Land reagiert damit auf die traditionell ausgeprägte Stiftungskultur in der Hansestadt Lübeck. Zugleich wirkt die Stiftungsuniversität identitätsstiftend für das gesamte Hochschulpersonal, die Studierenden und die Ehemaligen.

Die praktische Umsetzung soll sich an folgenden Leitlinien orientieren:

  • Es wird von der im Hochschulgesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Universität über ein eigenständiges Gesetz in eine Stiftung umzuwandeln.
  • Die bisherigen Organisationsstrukturen, Partizipationsrechte und Aufgabenzuweisungen innerhalb der Hochschulgremien bleiben weitestgehend erhalten. Eine Einbeziehung des Universitätsklinikums in die Stiftung ist nicht vorgesehen.
  • Die Stiftung wird als Zuwendungsstiftung konzipiert und finanziert sich in erster Linie aus Finanzmitteln des Landes. Das Grundstockvermögen der Stiftung wird aus den der Universität zur Bewirtschaftung zugewiesenen Landesliegenschaften gebildet.
  • Durch Zustiftungen, Spenden und sonstige Einnahmen können das Grundstockvermögen der Stiftung erweitert und zusätzliche Vorhaben finanziert werden.
  • Dabei wird die Stiftung an der leistungsbezogenen Hochschulfinanzierung ebenso beteiligt wie die anderen Hochschulen. Ertragsüberschüsse verbleiben der Stiftung uneingeschränkt zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Die Stiftung wird Dienstherr und Arbeitgeber des Hochschulpersonals. Dies geschieht durch eine Übernahme der Beamtinnen und Beamten nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes. Die übrigen Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse werden ebenfalls gesetzlich auf die Stiftung übertragen.

„Wichtig ist, dass den Beschäftigten der Hochschule dadurch kein Nachteil entsteht“, betonten de Jager und Dominiak gleichermaßen. Dies wird durch einen Überleitungstarifvertrag und weitere begleitende Maßnahmen, wie z. B. die Sicherung der Ansprüche auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung und die Anrechnung von Beschäftigungszeiten, sichergestellt.

Mit der Erarbeitung der notwendigen gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen soll be-reits unmittelbar nach der Landtagswahl begonnen werden. Es wird angestrebt, den Umwandlungsprozess zum 1. Januar 2014 abzuschließen.

Prof. Dr. Peter Dominiak, der Präsident der Universität Lübeck, erläuterte das Vorhaben der Universität: „Die Universität zu Lübeck hat vor mehreren Jahren den Entschluss gefasst, nach Prüfung des Stiftungsmodells der Niedersächsischen Hochschulen und nach Erstellung eines Rechtsgutachtens, das den Besonderheiten der Hochschulmedizin im Bundesland Schleswig-Holstein Rechnung trägt, den Weg hin zu einer Stiftung des öffentlichen Rechts zu gehen. Das Modell einer Stiftungsuniversität wurde vor zwei Jahren auch in den Struktur-Entwicklungsplan der Universität, ‚Univision 2020‘, aufgenommen, der vom Senat der Universität und vom Universitätsrat genehmigt wurde.“

Er sagte weiter: „Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde der Universität eine sorgfältige Prüfung des Stiftungsmodells unter Einbeziehung der Universität zugesichert.

Nachdem sich die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit der Universität zu Lübeck und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein auf eine gemeinsam Struktur der Hochschulmedizin In Schleswig-Holstein verständigt haben, ist nun auch der Weg frei für ein Stiftungsmodell der Lübecker Universität.

Die wichtigsten Aussagen des heute vorgelegten Eckpunktepapiers sind für uns

  • Eine größere Selbständigkeit  und Eigenverantwortung. Die Universität erhält damit die Möglichkeit , sich auch finanziell unabhängiger vom Land zu machen.
  • Die Stiftung ist zunächst als Zuwendungsstiftung konzipiert und wird weiterhin hauptsächlich aus Mitteln des Landes finanziert.
  • Die Universität wird weiterhin wie alle übrigen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein mit dem Land Zielvereinbarungen abschließen.
  • Als Stiftungsuniversität gehen auch die Bauherreneigenschaften auf die Stiftung über.
  • Die körperschaftlichen Strukturen der Universität bleiben weitgehend erhalten, ebenso die Organisationsstrukturen. Rechtsstellung, Aufgaben und Organe der Studierendenschaft bleiben uneingeschränkt erhalten.
  • Für die Stiftung wird ein eigenes Stiftungserrichtungsgesetz geschaffen, das zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll.

Das Eckpunktepapier des Wissenschaftsministeriums bedeutet für die Universität zu Lübeck einen wichtigen Meilenstein hin zur Stiftungsuniversität. Da es für die Stiftung ein eigenes Gesetz geben wird, wird neben der größeren Autonomie signifikant unsere Existenz gesichert. Die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger Lübecks sowie der ortsansässigen Unternehmen und Stiftungen für die Universität ist groß und wird mit Sicherheit durch das Stiftungsmodell noch zunehmen.

Präsidium und Universität sehen mit dem Eckpunktepapier der Landesregierung ihr Bestreben hin zur Stiftung deutlich unterstützt.“ -

Auch der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bernd Saxe, der Präses der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Christoph Andreas Leicht, und der frühere Ministerpräsident Björn Engholm äußerten sich in ersten Stellungnahmen zustimmend und zufrieden zu dem Eckpunktepapier.

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Universität Lübeck in eine Stiftungsuniversität umzuwandeln. Saxe: „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein großer Gewinn für die Stadt. Mit dem Stiftungsmodell wird die Universität dauerhaft gesichert, erhält mehr Autonomie  und ermöglicht die gezielte Einwerbung von Zustiftungen. Das wird einen zusätzlichen Schub für die Wissenschaftsstadt Lübeck auslösen. Der Protest aus dem Jahr 2010 hat bereits gezeigt, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger hinter ihrer Universität stehen, sondern auch viele Unternehmen und Stiftungen. Die Universität gehört zu Lübeck wie Marzipan und Holstentor. Mit der Stiftungsuniversität wird damit auch ein Stück Frieden in der Hochschullandschaft geschaffen, um sich wieder voll der Forschung, Lehre und der Schaffung von Ideen und Innovationen widmen zu können. Ich danke im Namen der Stadt schon jetzt allen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, dass Lübeck nun tatsächlich eine Stif-tungsuniversität bekommt.“

Präses Christoph Andreas Leicht sagte: "Nach langer Diskussion kommt die Stiftungsuniversität Lübeck endlich auf den Weg. Wir begrüßen das heute vorgestellte Eckpunktepapier der Landesregierung und gehen davon aus, dass die Universität mit der dann größeren Selbstständigkeit die eigenen Geschicke besser lenken kann und sich gerade mit der Wirtschaft eine noch stärkere Zusammenarbeit ergeben wird. Auch für den Studienort Lübeck sehen wir Vorteile, durch eine stärkere Identifikation der Studierenden mit ihrer Universität. Das ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Die Universität ist bereits heute für den Wirtschaftsstandort von herausragender Bedeutung. Die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität führt aber nicht automatisch zu einer Stärkung des Standortes. Das ist kein Selbstläufer. Über ein professionelles Fundraisung wird es der Universität möglich sein, Zustifter in der Wirtschaft in unserer Region und darüber hinaus zu finden. Wir gehen davon aus, dass sich gerade durch eine intensive Zusammenarbeit in Forschung und Lehre mit der Wirtschaft viele Möglichkeiten für die Universität ergeben werden. Als IHK zu Lübeck sehen wir uns verpflichtet, die Universität mit unserem Sachverstand, Kontakten und unserem Engagement im Rahmen des Fundraising auch zu unterstützen.

Es sind noch sehr viele Details bis zur Gründung der Stiftungsuniversität zu klären. Qualität und eine sichere finanzielle Basis gehen hier vor Schnelligkeit. Der geplante Gründungstermin 1. Januar 2014 halten wir für realistisch."

Björn Engholm sagte: „Dies ist ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg zu einem guten Ziel. Ich bin froh, dass für die Universität Lübeck damit nun hoffentlich bald ein neues Kapitel aufgeschlagen werden kann.“

Minister de Jager, Prof. Dominiak (Foto: René Kube)