Dauer:
2 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester beginnend | Leistungspunkte:
6 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft 2022 (Pflicht), Evidenzbasierte Pflegepraxis, 5. und 6. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - PF2161-Ü: Heilkunde-Aufgaben in der Pflegepraxis (Übung, 1 SWS)
- PF2160-V: Heilkunde-Verantwortung in der Pflege (Vorlesung, 2 SWS)
- PF2161-S: Heilkunde-Aufgaben in der Pflegepraxis (Seminar, 1 SWS)
| Workload: - 80 Stunden Integrierte Praxisstunden
- 40 Stunden Selbststudium
- 60 Stunden Präsenzübung
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Lehrinhalte: | - Verantwortungsübernahme erweiterter heilkundlicher Aufgaben
- Anlage, Kontrolle, Sicherstellung, Entfernen, Erneuern von peripheren Venenverweilkanülen
- Venöse Blutentnahme nach Behandlungspfad / Standard oder spezieller Anordnung
- Bewertung von Laborwerten und Ableitung / Veranlassung entsprechender Maßnahmen nach Standard
- Flüssigkeitssubstitution, Planung und Durchführung nach Standard und Kontrolle
- parenterale Ernährung, Durchführung und Anpassung nach Standard
- Anlegen von (Kurz-) Infusionen und Anhängen von Antibiosen
- i.v.-Injektionen und Injektionen in liegende Infusionssysteme von Medikamenten (Selektion durch Positivliste) nach Anordnung / Verordnung
- intravenöse Applikation von Zytostatika mit Positivliste nach festgelegtem Schema (in der Regel über liegenden Portkatheter) oder nach spezieller Anordnung
- Indikation und adäquate Durchführung heilkundlicher Aufgaben
- Auseinandersetzung mit Professionalisierungsdebatten und der erweiterten Berufsrolle
- Soziale und gesundheitliche Sicherungssysteme in Deutschland, v.a. SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und SGB XI (Gesetzliche Pflegeversicherung)
- Rechtliche Grundlagen für die selbstständige Übernahme erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten
- Intra- und interprofessionelle Kommunikation
- Gestaltung von Shared-Decision-Making-Prozessen
- Verordnung von Medizinprodukten und Hilfsmitteln
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Wissensverbreitung und -vertiefung: Die Studierenden können wichtige rechtliche Grundlagen für die selbstständige Übernahme heilkundlicher Aufgaben nach § 63 Absatz 3c SGB V benennen und deren Implikationen für die pflegerische Heilkunde-Ausübung ableiten.
- Wissensverbreitung: Die Studierenden können Anforderungen an das Inverkehrbringen von Hilfsmitteln und Medizinprodukten (Sicherheit, Nutzen, rechtliche Rahmenbedingungen wie z. B. aus der Medical Device Regulation resultierend) und deren Verordnung, Anwendung und Monitoring benennen und begründen. Sie sind mit den geltenden leistungsrechtlichen Modalitäten der Verordnung, Finanzierung und Abrechnung vertraut.
- Wissensvertiefung: Die Studierenden können häufig vorkommende Indikationen für die Anwendung von Medizinprodukten oder Hilfsmitteln (z. B. zur Dekubitusprävention, Sturzprävention, Kontinenzförderung, Wundversorgung oder Unterstützung der Ernährung) benennen und klinisch angemessen begründen.
- Wissensvertiefung: Die Studierenden können die Anforderungen an die Initiierung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung selbstständig ausführbarer heilkundlicher Tätigkeiten in der Behandlungspflege (z.B. Infusionstherapien, Injektionen usw.) auf der Grundlage aktuellen evidenzbasierten Wissens erläutern.
- Nutzung und Transfer: Sie sind in der Lage, die Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation von Pflege- und Therapieprozessen bei hochkomplexen Pflege-/ Lebenssituationen (einschließlich der Verordnung von und mit Medizinprodukten und Hilfsmitteln) durchzuführen.
- Nutzung und Transfer: Sie können selbstständig heilkundliche Tätigkeiten (z.B. Infusionstherapien, Injektionen usw.) unter Berücksichtigung vertieften evidenzbasierten Wissens initiieren, vorbereiten, durchführen und nachbereiten (inkl. Dokumentation und Information aller an der Versorgung Beteiligter).
- Kommunikation und Kooperation: Die Studierenden können relevante Informationen im Pflege- und Behandlungsprozess fach-, adressaten- und zeitgerecht mündlich und schriftlich weitergeben. Sie sind zur vertrauens- und respektvollen Zusammenarbeit in der Lage.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität: Die Studierenden reflektieren die wissenschaftlich-fachlichen, ethischen und rechtlichen Anforderungen an die pflegerische Verantwortung bei der selbstständigen Hausübung heilkundlicher Tätigkeiten.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Sprache: - Wird nur auf Deutsch angeboten
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Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang - Nachweis der Absolvierung der modulintegrierten Praktika Modulprüfung(en): - PF2160-L1: Grundlagen Evidenzbasierte Heilkunde in der Pflege, Klausur, 90min, 100% der Modulnote Das Modul umfasst als einzige Prüfung eine Klausur mit Dauer und Umfang gemäß PVO. Unbenotete Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Diese müssen vor der Erstprüfung bearbeitet und positiv bewertet worden sein. |
Letzte Änderung: 20.3.2022 |
für die Ukraine