Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Semester | Leistungspunkte:
5 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Master Molecular Life Science 2023 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 2. Fachsemester
- Master Molecular Life Science 2018 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 2. Fachsemester
- Bachelor Biophysik 2016 (Pflicht), Life Sciences, 5. Fachsemester
- Master Molecular Life Science 2016 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 1. oder 2. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - ME5050-P: Biophysik ionisierender Strahlen und Strahlenschutz (Praktikum, 2 SWS)
- ME5050-V: Biophysik ionisierender Strahlen und Strahlenschutz (Vorlesung, 2 SWS)
| Workload: - 60 Stunden Präsenzstudium
- 60 Stunden Selbststudium
- 30 Stunden Prüfungsvorbereitung
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Lehrinhalte: | - Grundlagen des deutschen Strahlenschutzrechtes und seiner praktischen Anwendung
- Grundlagen der Physik ionisierender Strahlung
- Grundlagen der Dosimetrie ionisierender Strahlung
- Methoden der Messung ionisierender Strahlung
- Grundlagen der Physik der Röntgengeräte und Störstrahler
- Biologische Wirkung ionisierender Strahlung, stochastische und deterministische Wirkung, Risikoabschätzungen
- Strahlenschutz und Strahlenschutzsicherheit
- Baulicher und apparativer Strahlenschutz
- Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen
- Anwendungen von offenen radioaktiven Stoffen
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Die Studierenden haben die Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung erworben. Sie sind damit nach Abschluss ihrer akademischen Ausbildung und Ablauf der gesetzlich festgelegten Zeit des praktischen Umgangs mit Radionukliden in der Lage ein Radionuklidlabor zu planen, einzurichten, zu leiten und in Deutschland die Funktion eines Strahlenschutzbeauftragten wahrzunehmen
- Sie haben Kenntnisse über der gesetzlichen Regelungen über den Umgang mit radioaktiven Substanzen (nach StrSchG und StrlSchV) erworben und sind in der Lage diese Kenntnisse auf Situationen (Erwerb, Lagerung, Transport, Experimente, Entsorgung, Dekontamination) im Umgang mit diesen Stoffen anzuwenden.
- Sie haben die Fähigkeit erworben sicher mit offenen und umschlossenen radioaktiven Präparaten umzugehen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in radioaktiven Überwachungs- und Kontrollbereichen zu arbeiten.
- Sie sind in der Lage eigenständig Radioaktivität zu messen, Strahlendosen zu berechnen und diese unter Berücksichtigung gesetzlicher Grenzwerte und hinsichtlich ihrer biologischen Wirkung und zu bewerten.
- Sie sind in der Lage Experimente unter Einsatz von Radionukliden zu planen, die zur Durchführung der Versuche notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und einen entsprechenden Radionuklidarbeitsplatz einzurichten.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: - Prof. Dr. rer. nat. Christian Schmidt
Lehrende: - Prof. Dr. rer. nat. Christian Schmidt
- Prof. Dr. rer. nat. Christian Hübner
- Prof. Dr. rer. nat. Magdalena Rafecas
- Dr. math. et dis. nat. Jeroen Mesters
- Prof. Dr. Lars Redecke
- Dr.-Ing. Steven Seeger
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Literatur: - Praktikumsskript, Vorlesungsskript:
- Strahlenschutzgesetz:
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (2007): Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 - ICRP-Veröffentlichung 103 (BfS-SCHR-47/09)
- G. Major.: Strahlenschutz - Im Buch: W. Schlegel, C.P. Karger, O. Jäkel (Hrsg.), Medizinische Physik. Springer-Verlag, 2018.
- H. Krieger: Grundlagen der Strahlungsphysik und des Strahlenschutzes - Springer, 2017
- H. Krieger: Strahlungsmessung und Dosimetrie - Springer, 2013
- Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission - Band 43: Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Körper-Äquivalentdosen bei äußerer Strahlenexposition - 2017
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Sprache: - Wird nur auf Deutsch angeboten
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Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Die Teilnahme an der Strahlenschutzunterweisung - Ausreichende Deutschkenntnisse, um den Vorlesungen folgen zu können und Gesetzestexte zu verstehen und anwenden zu können Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Erfolgreiche Teilnahme an 90 % des Strahlenschutzpraktikum Modulprüfung(en): - ME5050-L1: Biophysik ionisierender Strahlung und Strahlenschutz, Klausur, 120 min, 100% der Modulnote (für MLS unbenotet) Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am Praktikum: - erfolgreiches Bestehen von Lernfortschrittskontrollen Jedes Wintersemester vorrangig für Biophysikstudierende, jedes Sommersemester vorrangig für MLS-Studierende. Nur mit der Ablage der deutschen Prüfung ist der Erwerb der Fachkunde möglich! Voraussetzung für die Vergabe der Fachkundebescheinigungen: Anwesenheit während der gesamten Lehrveranstaltungen (In begründeten Ausnahmefällen ist eine maximale Fehlzeit von 10% der Vorlesungszeit zulässig) und mindestens 70% der Punktzahl in der Klausur. Bei weniger als 70% aber mehr als 50% der Punkte, wird für den Fachkundenachweis zeitnah, eine schriftliche oder mündliche Nachprüfung nach Ermessen des Modulverantwortlichen angeboten. Bei Bestehen der Nachprüfung werden die Fachkundebescheinigungen vergeben. Entscheidend für die Note auf dem Leistungszertifikat ist in diesem Fall einzig das Ergebnis der ersten Prüfung. Maßgeblich für die Durchführung des Kurses und die Erteilung der Fachkundebescheinigungen ist die Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. (Anteil Biologie an V ist 61%) (Anteil Biochemie an V ist 4%) (Anteil Medizintechnik an V ist 22%) (Anteil Physik an V ist 13%) (Anteil Biologie an P ist 58%) (Anteil Biochemie an P ist 21%) (Anteil Medizintechnik an P ist 21%) |
Letzte Änderung: 2.9.2025 |
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