| Dauer: 
 1 Semester
 | Angebotsturnus: 
 Jedes Sommersemester
 | Leistungspunkte: 
 5
 | 
  |  Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:Bachelor Biophysik 2016 (Pflicht), Physik, 4. Fachsemester
 | 
  |   |  Lehrveranstaltungen:  ME2060-Ü: Felder und Quanten (Übung, 2 SWS)ME2060-V: Felder und Quanten (Vorlesung, 2 SWS) |  Workload:  30 Stunden Prüfungsvorbereitung60 Stunden Präsenzstudium60 Stunden Selbststudium |  | 
  |   |  Lehrinhalte:  |   |  Skalar- und Vektorfelderelektrische Ladung, elektr. Potential, elektr. FeldStromdichte, KontinuitätsgleichungMagnetfeldelektromagnetische InduktionMaxwell-GleichungenWelle-Teilchen-DualismusUnschärferelationWellenfunktionen, Operatoren und MessungSchrödinger-Gleichung |  | 
  |  Qualifikationsziele/Kompetenzen:  Die Studierenden können die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen in homogenen Medien berechnen.Sie können die wichtigsten Axiome der Quantenmechanik aufzählen.Sie können die Begriffe Operator, Wellenfunktion, Quantenzahlen und Messwerte und die Zusammenhänge zwischen diesen erläutern.Sie können die Eigenzustände einfacher quantenmechanischer Systeme berechnen.Sie können die stationären Zustände des Wasserstoffatoms beschreiben und die zugehörigen Energiewerte berechnen.Sie sind mit den Begriffen und Konzepten der Theoretischen Physik soweit vertraut, dass sie sich selbstständig weiterführende Darstellungen aneignen können. | 
  |  Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:  | 
  |  Setzt voraus:  | 
  |  Modulverantwortlicher:  Lehrende:  | 
  | Literatur: D. J. Griffiths: Elektrodynamik: Eine Einführung - Pearson, Hallbergmoos 2011D. J. Griffiths: Quantenmechanik: Lehr- und Übungsbuch - Pearson, Hallbergmoos 2012 | 
  |  Sprache:Wird nur auf Deutsch angeboten
 | 
  |  Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:- Keine
 
 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
 - Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben
 - Präsentation der eigenen Lösung von Übungsaufgaben
 
 Modulprüfung:
 - ME2060-L1: Felder und Quanten, Klausur, 90 min, 100 % der Modulnote
 | 
  | Letzte Änderung:22.4.2021 | 
 
 
	
für die Ukraine