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Modulhandbuch

Modulbeschreibung

Modul PF3180-KP08

Heilkunde II - Chronische Erkrankungen allgemein (Heil2CE)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


8
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft 2022 (Wahlpflicht), Heilkunde, 7. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF3181-Ü: Erweiterte pflegerische Verantwortung in der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen – Akutversorgung (Übung, 2 SWS)
  • PF3180-V: Evidenzbasierte Behandlung und Pflege von Menschen mit chronischen Erkrankungen – Akutversorgung (Vorlesung, 1 SWS)
  • PF3181-S: Erweiterte pflegerische Verantwortung in der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen – Akutversorgung (Seminar, 2 SWS)
Workload:
  • 65 Stunden Selbststudium
  • 75 Stunden Präsenzstudium
  • 100 Stunden Integrierte Praxisstunden
Lehrinhalte:
  • Fallspezifische Wiederholung und Vertiefung der Inhalte aus Modul Heilkunde I – Chronische Erkrankungen allgemein (PF2680-KP08)
  • Evidenzbasierte Strategien für personenzentrierte Patienteninformation und -beratung zu Gesundheitsförderung und Prävention (z. B. Motivational Interviewing)
  • Früherkennung von Verschlechterung oder akuten Komplikationen chronischer Erkrankungen und Einleitung geeigneter Behandlungs- und Pflegestrategien (inkl. Sturzprävention)
  • Palliative Versorgung von Menschen mit terminalen chronischen Erkrankungen, Zusammenarbeit mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
  • Case und Care Management, Integrierte Versorgungsmodelle, Modelle der interprofessionellen Primärversorgung und der gemeindenahen Pflege („community health nursing“)
  • Journal Club
  • Personenzentrierte Kommunikation mit Menschen mit chronischen Erkrankungen und Angehörigen bei fortgeschrittener Progredienz und Übergang in palliative Behandlungs- und Pflegesituationen
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissenserweiterung/-vertiefung: Die Studierenden können auf der Basis aktuellen evidenzbasierten Wissens geeignete Maßnahmen zur Sekundärprävention drohender Verschlechterungen des Gesundheitszustands und der Entstehung oder des Fortschreitens der Pflegebedürftigkeit von Menschen mit häufig vorkommenden chronischen Erkrankungen benennen und begründen. Sie können drohende Verschlechterungen frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ableiten.
  • Wissensverständnis: Die Studierenden können komplexe Fälle von Menschen mit chronischen Erkrankungen hinsichtlich Pathophysiologie, Ätiologie, Klinik, Diagnostik, Gesundheitsförderung, Prävention, Therapie und Pflege sowie Anforderungen an die multiprofessionelle Versorgungsorganisation analysieren.
  • Nutzung und Transfer: Die Studierenden können fallspezifisch geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur (Sekundär-)Prävention akuter Verschlechterungen der Gesundheit von Menschen mit chronischen Erkrankungen und deren Angehörigen/informellen Pflegepersonen planen, initiieren, steuern und evaluieren.
  • Wissenserweiterung/-vertiefung, Nutzung und Transfer, Kommunikation und Kooperation: Die Studierenden können in Situationen terminaler chronischer Erkrankungen geeignete nichtpharmakologische palliative therapeutische und pflegerische Maßnahmen ableiten, initiieren, organisieren, durchführen und evaluieren. Sie können frühzeitig geeignete Versorgungsdienste, insbesondere die spezielle ambulante Palliativversorgung, einbinden und mit diesen vertrauensvoll zusammenarbeiten.
  • Wissenserweiterung/-vertiefung: Die Studierenden können wissenschaftliche Grundlagen sowie rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Konzeption und Umsetzung integrierter oder anderer innovativer Modelle für die multiprofessionelle gemeindebasierte Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen beschreiben, deren Umsetzung analysieren sowie Konsequenzen für die erweiterten pflegerischen Rollen, Aufgaben und Kompetenzen identifizieren.
  • Kommunikation und Kooperation: Die Studierenden können nach den Prinzipien der evidenzbasierten Patienteninformation Menschen mit chronischen Erkrankungen zu gesundheitsfördernden und (sekundär-)präventiven Maßnahmen (Lebensstiländerungen) informieren und beraten sowie mittels evidenzbasierter Kommunikationsstrategien (z. B. motivitional interviewing) in der Umsetzung unterstützen.
  • Kommunikation und Kooperation: Die Studierenden können Menschen mit fortgeschrittenen chronischen Erkrankungen und den Angehörigen/informellen Pflegepersonen unter Anwendung personenzentrierter Kommunikationstechniken über beobachtete Zustandsverschlechterungen und geeignete (palliative) Versorgungsstrategien informieren und bei der Krankheitsverarbeitung unterstützen.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität: Die Studierenden haben ein Bewusstsein für geeignete eigene berufliche Wirkungsfelder zur Ausübung der erworbenen erweiterten Kompetenzen in der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen und deren Familien und sind mit den Rahmenbedingungen und prinzipiellen Arbeitsprozessen in diesen Wirkungsfeldern vertraut. Sie verfügen über ein kritisches, reflektiertes Bewusstsein für die ethischen, rechtlichen und soziokulturellen Implikationen ihrer erweiterten Verantwortung.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
  • N.N.
Lehrende:
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang
- Nachweis der Absolvierung der modulintegrierten Praktika

Modulprüfung:
- PF3180-L1: Heilkunde II - Chronische Erkrankungen allgemein, Klausur, 120min, 100% der Modulnote

(Anteil Institut für Allgemeinmedizin an V ist 50%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an V ist 50 %)
(Anteil Institut für Allgemeinmedizin an S ist 50%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an S ist 50 %)
(Anteil Institut für Allgemeinmedizin an Ü ist 50%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an Ü ist 50 %)

Letzte Änderung:
8.6.2022