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Dienstag, 12.11.2019

Stiftungsuniversität

Neuer Stiftungsrat konstituiert

Gesetzliches Beratungs- und Beschlussorgan mit externem Sachverstand aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft - Paritätische Besetzung durch die Gruppen der Stiftungsuniversität

Uwe Lüders, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der L. Possehl & Co. mbH Lübeck, und Prof. Dr. Annette Grüters-Kieslich, ehemalige Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztliche Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg, sind als Vorsitzender und als stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates der Universität zu Lübeck bestätigt worden.

Die Wiederwahl erfolgte in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stiftungsrates am 12. November 2019. Der Stiftungsrat nahm in der Sitzung den Rechenschaftsbericht des Präsidiums für die Berichtsjahre 2017 und 2018 entgegen und entlastete das Präsidium als Vorstand der Stiftungsuniversität. Des Weiteren verabschiedete er den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 nach erfolgter Stellungnahme durch den Akademischen Senat.

Die weiteren externen Mitglieder des Stiftungsrates sind Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und Prof. Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor der Universität Bielefeld.

Die internen Mitglieder sind Prof. Dr. Jeanette Erdmann, Direktorin des Instituts für Kardiogenetik, für die Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Prof. Dr. Karl-Friedrich Klotz, Geschäftsführender Oberarzt an der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, für die Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes, Tobias Brügger, Dezernat III - Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung, für die Mitgliedergruppe Technik und Verwaltung und Valentin Reichenbach für die Mitgliedergruppe der Studierenden.

Der Stiftungsrat ist neben dem Stiftungskuratorium, dem Akademischen Senat und dem Präsidium als Stiftungsvorstand eines der gesetzlichen Organe der Stiftungsuniversität. Der Stiftungsrat entscheidet laut dem Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck vom 24. September 2014 bei Anrufung durch den Kanzler, nimmt zum Entwurf der Verfassung Stellung, muss der Satzung über Qualitätssicherung zustimmen, legt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote vor, beschließt über den Wirtschaftsplan, den Struktur- und Entwicklungsplan und über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung einschließlich zugehöriger Satzungen, insbesondere zu den Grundsätzen über die Vergütung der Professorinnen und Professoren und den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit den hauptamtlichen Mitgliedern des Präsidiums.

Außerdem nimmt der Stiftungsrat Stellung zur Einrichtung von Studiengängen, berät die Berichte des Präsidiums und nimmt Stellung vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Er beruft die Mitglieder des Stiftungskuratoriums auf Vorschlag des Präsidiums, entscheidet über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens, nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegen, stellt den Jahresabschluss fest und entlastet das Präsidium als Stiftungsvorstand. Der Stiftungsrat entscheidet über Maßnahmen des Neu- und Ausbaus sowie der Sanierung und Modernisierung einschließlich der Beschaffung von Großgeräten, soweit sie ganz oder überwiegend aus Mitteln finanziert werden, die nicht aus Finanzmitteln des Landes stammen, und stimmt zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftungsuniversität zu.

Der Stiftungsrat nimmt im Übrigen alle weiteren im Hochschulgesetz genannten Aufgaben des Hochschulrats wahr und hat dessen Rechte und Pflichten gegenüber den übrigen Gremien der Hochschule, soweit dies den Bestimmungen des Gesetzes über die Stiftungsuniversität nicht widerspricht. Das Präsidium und die anderen Organe der Hochschule erteilen dem Stiftungsrat alle Informationen, die er zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Der Stiftungsrat hat das Recht, zu seinen Sitzungen das Erscheinen von Mitgliedern des Präsidiums zu verlangen. Er legt dem Senat und dem Ministerium alle zwei Jahre Rechenschaft über die Erfüllung seiner Aufgaben ab; der Rechenschaftsbericht ist in geeigneter Weise hochschulöffentlich bekannt zu machen.

Prof. Annette Grüters-Kieslich, Uwe Lüders, Prof. Gabriele Gillessen-Kaesbach und Prof. Jeanette Erdmann (vorn) sowie Tobias Brügger, Prof. Gerhard Sagerer, Valentin Reichenbach und Prof. Karl-Friedrich Klotz (hinten, jeweils v.r.n.l.). Bischöfin Kirsten Fehrs als weiteres Mitglied des Stiftungsrates fehlt auf dem Foto (Foto: Alexandra Klenke-Struve / Universität zu Lübeck)