Medizinhistoriker Prof. Cornelius Borck über Leid und Unrecht bei der kinder- und jugendpsychiatrischen Unterbringung in Schleswig-Holstein 1949 bis 1990
Herr Professor Borck, die aktuelle Studie über Leid und Unrecht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zu Anfang Dezember 2021 fertiggestellt worden. Schleswig-Holsteins Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat sie am 28. Januar öffentlich vorgestellt. Welche Resonanz erhalten Sie als der Studienleiter?
Die Missstände in Einrichtungen der Psychiatrie und der Behindertenhilfe haben großes öffentliches Interesse gefunden. Die breite öffentliche Empörung heute über Medikamentenversuche kurz nach Ende der NS-Zeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass diese Versuche jetzt wissenschaftlich aufgearbeitet wurden. Dabei haben vor allem die Betroffenen früh darauf hingewiesen, dass diese Medikamentenversuche nur einen kleinen Ausschnitt von Unrecht und Gewalt in den damaligen Einrichtungen bildeten.
Eigentlich sollte die neue Studie im Januar im Rahmen einer weiteren Veranstaltung mit den Betroffenen im Kieler Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dieser Termin musste wegen der Infektionslage abgesagt werden, weshalb es jetzt nur die Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung der Studie durch das Ministerium gab.
Diese Pressemitteilung wurde vom NDR aufgegriffen und von mehreren Zeitungen hier in Norddeutschland, auch das Deutsche Ärzteblatt hat nachgefragt. – Aber im Vergleich zum Presseecho auf die erste Studie zu den Medikamentenversuchen mit mehreren Fernsehinterviews versprechen wir uns noch eine größere Resonanz, denn die neuen Ergebnisse zu lange bestehenden Missständen und Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen und in der Behindertenhilfe erscheinen uns ganz besonders wichtig.
Worin sehen Sie die Bedeutung, eine solche Thematik aufzuarbeiten?
Unsere Studie bezieht sich jetzt ja gezielt auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen und Behinderungen: Ausgerechnet diejenigen, die besondere Förderung und Betreuung benötigt hätten, wurden über Jahrzehnte nicht nur vernachlässigt, sondern in Einrichtungen verwahrt, in denen Gewalt, Missbrauch und die Missachtung elementarer Menschenrechte an der Tagesordnung waren. In der großen Mehrheit wurden sie durch diese Unterbringung für ihr Leben traumatisiert und auch körperlich geschädigt. Und obendrein wurden notwendige Verbesserungen in Schleswig-Holstein jahrelang kaum in Angriff genommen, als in anderen Bundesländern schon Reformansätze verwirklicht wurden.
Eine echte Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen ist auch heute noch eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 soll jetzt in der Bundesrepublik mit dem Bundesteilhabegesetz umgesetzt werden. – Die Intentionen des Gesetzgebers gehen in die richtige Richtung, aber die Wirklichkeit der Betroffenen sieht vielfach noch anders aus. Es bleibt viel zu tun.
Was ist erforderlich, damit die Aufarbeitung Folgen hat?
Ein wichtiges Ergebnis unserer Studie ist, dass spezialisierte Einrichtungen genügend und professionell geschultes Personal brauchen und öffentlich effektiv kontrolliert werden müssen. Das stellen wir auch so am Schluss als Forderung dar.
Eine konkrete Herausforderung für die Gesellschaft besteht heute darin, dass die große Gruppe der damals Betroffenen nun älter und damit pflegebedürftig wird: Wie können Lösungen geschaffen werden, um sie vor einer erneuten Hospitalisierung zu bewahren?
Außerdem kämpfen die Betroffenen auf der Grundlage der Ergebnisse jetzt für eine Entschädigung über die einmaligen Anerkennungszahlungen hinaus und auch für die Anerkennung der von ihnen in den Einrichtungen geleisteten Arbeit.
Und das allerwichtigste ist natürlich, dass die Ergebnisse jetzt zur Aufklärung beitragen – in den Einrichtungen, bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, in der Fortbildung des Personals und in der öffentlichen Debatte.
Welche Bereitschaft und welche Reaktionen haben Sie und die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei den Interviews mit den Betroffenen erlebt? Wieviel erneuten Schmerz, aber eventuell auch wieviel Befreiung bedeutet es für die Leidtragenden und Opfer, über ihre Erlebnisse zu sprechen?
Wir haben uns aus vielen Gründen für ein besonders behutsames Vorgehen bei der Suche nach Interviewpartnerinnen und -partnern entschieden und keine Betroffenen direkt angeschrieben. Nur wer von sich aus über das Erlebte sprechen wollte, wurde von uns interviewt. Und dennoch waren viele Gespräche davon geprägt, dass die Betroffenen von ihren Erinnerungen überwältigt wurden und das erfahrene Leid neuen Schmerz ausgelöst hat. Die Interviews haben uns sehr eindrücklich vor Augen geführt, wie stark die erlittene Gewalt, Missbrauchserfahrungen, aber auch die fehlenden persönlichen Bindungen das spätere Leben beeinträchtigt haben. Für einen Teil der Betroffen ist es jetzt eine große Erleichterung, endlich Gehör zu finden mit ihren Erlebnissen, nachdem sie zuvor immer abgewiesen wurden. Andere wollen heute nicht mehr darüber sprechen oder können es immer noch nicht. – Und die besonders Betreuungsbedürftigen können sich nicht selbst äußern, für sie können wir nur hoffen, dass die inzwischen erreichten Verbesserungen bei der Betreuung auch von ihnen so erfahren werden.
Sie haben auch diejenigen einbezogen, die als Pflegepersonal und Ärzte Verantwortung trugen. Warum und mit welchem Ergebnis? Oder anders gefragt: Wie beurteilen Sie den Wert einer solchen Untersuchung von beiden Perspektiven aus, der der Handelnden und der Erleidenden?
Wir haben nur wenige ehemalige Mitarbeiter von Seiten der Pflege im Rahmen dieser Studie interviewt. Das liegt vor allem darin, dass der Fokus bewusst auf den Erfahrungen von Leid und Unrecht der Betroffenen lag. Aus den Gesprächen mit Pflegenden und auch aus zeitgenössischen Quellen wissen wir, dass das Personal auch selbst unter den Verhältnissen gelitten hat. Vor allem der Personalmangel wurde immer wieder beklagt und den Aufsichtsbehörden gegenüber von den leitenden Ärzten angemahnt. Dies kann individuelles Fehlverhalten aber nicht entschuldigen. Echte Veränderungen gab es erst, als weitere Professionen in die Versorgung einbezogen wurden: Verschiedene Perspektiven sind essentiell in Institutionen des Gesundheitswesens.
Das ist meines Erachtens auch deutlich geworden, als der NDR die Erfahrungen und Erinnerungen einer Leitenden Krankenschwester unserer Historiker-Sicht gegenübergestellt hat. Die Akteure in den Einrichtungen waren einerseits die Handelnden und andererseits zugleich diejenigen, die den Mangelverhältnissen ausgesetzt waren. Einige haben sich arrangiert, andere haben zu Lasten der Betroffenen ihren Handlungsspielraum missbraucht, wieder andere haben sich für Veränderungen eingesetzt.
Einen wie hohen Anteil an den beschriebenen Missständen haben persönliche Verantwortungslosigkeit und individuelles Versagen, inwieweit sind sie auch strukturell in der Organisationsform, eventuell auch in der Ausstattung der betreffenden Einrichtungen bedingt?
„Schwarze Schafe gibt es überall“, sagt man bekanntlich. Das gilt sicher auch für die von uns untersuchten Einrichtungen. Betroffene erinnerten sich an Einzelne, die sie als besonders grausam erlebt haben, und andere, mit denen sie gut zurechtkamen.
Dennoch muss festgehalten werden, dass ein Gewalt tolerierendes System weitere Gewalt hervorbringt. Unsere Studie zeigt eindeutig, dass die Missstände System hatten und weit über individuelles Fehlverhalten hinausgingen. Das fängt bei der baulichen Situation und der Basisversorgung an: Bei der Beseitigung der Kriegsschäden, der Verbesserung der sanitären Grundausstattung, ja sogar der Versorgung mit Lebensmitteln standen die psychiatrischen Einrichtungen immer an letzter Stelle der Gesellschaft, vermutlich sogar noch hinter den Gefängnissen.
Ebenso wichtig ist unser Ergebnis, dass diese äußere Mangelsituation zusammen mit der Personalknappheit zu einem System von Gewalt, Verrohung und Missachtung führt – zu Verhältnissen, die sich gegenseitig zu Lasten der Betroffenen stabilisieren und verstärken.
Hat die Gesellschaft, also haben wir alle, zu lange weggeschaut?
Auf diese Frage kann nur ein ganz entschiedenes „Ja“ die Antwort sein! Zu dieser bestürzenden Einsicht war ja schon der Deutsche Bundestag gekommen, der 1975 die Verhältnisse der Psychiatrie in Deutschland offiziell als menschenunwürdig einschätzte.
Als daraufhin Reforminitiativen starteten, hat sich die Kieler Regierung wiederholt und ausdrücklich gegen etwaige Reformen gewehrt und damit eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in diesem Bundesland für mehr als ein Jahrzehnt verzögert.
Klagen von Betroffenen, aber auch seitens des Personals - so sie denn erfolgten - wurden überhört, abgewiegelt, als Querulantentum oder gar als Beweis einer psychischen Auffälligkeit beiseite gewischt.
Ein, wie ich finde, besonders erschreckendes Ergebnis ist, dass die gravierenden Missstände in der psychiatrischen und heilpädagogischen Unterbringungspraxis in Schleswig-Holstein offenbar bis zum Ende des erfassten Zeitraums, 1949 bis 1990, weitgehend bestehen blieben. Und zwar, Sie haben es angesprochen, trotz der Reformbemühungen auf Bundesebene nach der Psychiatrie-Enquête der 1970er Jahre. Worin sehen Sie Gründe dafür, und muss man annehmen, dass auch heute noch Vergleichbares geschieht?
Zwei zeithistorische Gründe liegen auf der Hand: Die Reform der Psychiatrie ging von der Bonner sozialliberalen Koalition aus und widersprach damit erstens dem Parteibuch der Kieler Regierung und bedrohte zweitens den Föderalismus, also die Hoheit der Länder im Gesundheitsbereich.
Aber das sind nur die parteipolitisch offensichtlichen Gründe. Viel entscheidender war – und das zeigen die Dokumente in den Archiven –, dass die Verantwortlichen in den Ministerien und der Regierung gar keinen Bedarf für Reformen sahen. Darauf angesprochen, dass viele Langzeitpatientinnen und -patienten die Tage angekettet auf ihren Stationen verbringen mussten, stellte der damalige Amtsleiter des Sozialministeriums öffentlich im Radio bedenkenlos den „therapeutischen oder psychologischen Nutzen“ infrage, diese Menschen an die Sonne zu bringen.
Mit dieser Haltung waren die Verantwortlichen nicht allein, sondern sie entsprach der öffentlichen Wahrnehmung von psychisch Kranken und Behinderten. Da hat sich inzwischen viel verändert und verbessert, aber das heißt leider nicht, dass behinderte oder psychisch kranke Kinder und Jugendliche heute nicht noch weiterhin ausgegrenzt werden.
(Fragen: Rüdiger Labahn)
für die Ukraine