Ursprünglich sollte dieser Newsletter mit einem Bericht über die für vergangenen Mittwoch vorgesehene Einweihung des neuen Zentrums für Künstliche Intelligenz beginnen
Aber dann kam alles ganz anders. Die Einweihungsfeier gehörte zu einer der ersten Veranstaltungen, die abgesagt bzw. verschoben werden mussten. Inzwischen sind zahlreiche weitere gefolgt, darunter auch der Jahresempfang der Universität, der am 23. April stattfinden sollte. Sie werden aus diesem Grund am Ende dieses Newsletters auch nicht den sonst üblichen Veranstaltungskalender finden.
Vor drei Tagen, am 12. März, erging der Erlass der schleswig-holsteinischen Landesregierung, nach dem zunächst bis 19. April alle Lehr- und Präsenzveranstaltungen an Hochschulen untersagt werden. Prüfungen können unter bestimmten Umständen stattfinden. Die Universität Lübeck hat dazu bereits am Freitag Ausführungshinweise abgestimmt und veröffentlicht.
Seit Freitag 17 Uhr ist der studentische Präsenzbetrieb der Hochschulbibliothek geschlossen. Inwiefern Leihmöglichkeiten erhalten bleiben, stand bei Redaktionsschluss dieses Newsletters noch nicht abschießend fest.
Der Lehrbetrieb soll auf digitale Lehre umgestellt werden. Die technischen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Ein Leitfaden der Universität beschreibt übersichtlich und Schritt für Schritt die Möglichkeiten, wie in den Moodle-Kursen Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt, Aufgaben verteilt, kurze und längere Audio- oder Videokommentare aufgenommen sowie auch Live-Übertragungen von Videos mit Chatfunktionen durchgeführt werden können. "Die Krise kann für uns also eine Chance auf dem Weg zur digitalen Lehre sein, und das Präsidium unterstützt diesen Weg mit Nachdruck!", heißt es in einer Rundmail des Präsidiums dazu.
Auf der Website "Hinweise zum Coronavirus" macht die Universität alle relevanten Informationen zur aktuellen Situation zugänglich. Dazu gehören besonders die Internetseiten des Robert-Koch-Instituts, der Gesundheitsministerien des Bundes und des Landes, der Hansestadt Lübeck und die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen sind unter „Frequently Asked Questions (FAQ)“ zusammengefasst, die regelmäßig aktuell gehalten werden. Das Präsidium bittet alle Nutzerinen und Nutzer um Hinweise, wenn Fragen dort unbeantwortet bleiben oder zusätzliche Quellen angegeben werden sollten.
FAQHier haben wir die Antworten auf alle wichtigen Fragen zusammengestellt (Stand 13. März 2020) |
Rundmail vom 13. März 2020, 16:51 Uhr, an die Studierenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Studentischer Präsenzbetrieb der Zentralen Hochschulbibliothek eingestellt
Rundmail vom 13. März 2020, 16:17 Uhr, an die Studierenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ausführungshinweise Lehrbetrieb u.a. - Corona
Rundmail vom 13. März 2020, 15:22 Uhr, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Kita- und Schulausfall ab 16. März 2020 - Betreuung der Kinder
Rundmail vom 13. März 2020, 12:30 Uhr, an die Studierenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Sachstandshinweise - Corona
Rundmail vom 13. März 2020, 7:59 Uhr, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und an die Dozierenden: Erlass der Landesregierung - Unterlassen von Lehrveranstaltungen
Rundmail vom 2. März 2020, 11:17 Uhr, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, englisch: Relevant Information - Corona-Virus (english version)
Rundmail vom 2. März 2020, 11:15 Uhr, an die Studierenden, englisch: Relevant Information - Corona-Virus (english version)
Rundmail vom 1. März 2020, 9:56 Uhr, an die Studierenden: Aktuelle Informationen - Corona-Virus
Rundmail vom 1. März 2020, 9:45 Uhr, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Aktuelle Informationen - Corona-Virus
Ausführungshinweise der Universität zu Lübeck vom 13. März 2020 zum Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 12. März 2020
Gesundheitsministerium und Bildungsministerium informieren: Wichtige Hinweise zum Coronavirus – Weiteres Vorgehen an Schulen/ Kitas (13. März 2020)
Erlass zum Verbot von öffentlichen Veranstaltungen an Hochschulen sowie an staatlichen Theatern und Opernhäusern nach § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 12. März 2020
Erlass zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 (Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, 12. März 2020)
Die Hansestadt Lübeck hat am 10. März eine Allgemeinverfügung zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen: Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem in diesem Zeitraum als Risikogebiet des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) gekennzeichneten Gebiet aufgehalten haben, dürfen 14 Tage nach Rückkehr die Hochschule nicht betreten.
Wir verweisen auf die jeweils aktuellen Verhaltensempfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie auf die Informationen des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums:
Die Seite zum Coronavirus ist aktuell über die Startseite der Universitäts-Homepage unter www.uni-luebeck.de sowie dauerhaft über die Portalseite "Universität" unter https://www.uni-luebeck.de/universitaet/im-ueberblick/profil.html erreichbar. Weitere Informationen speziell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Studierenden veröffentlichen wir im Intranet der Universität unter focusinside.uni-luebeck.de. |
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