Die Promotionsförderung der "Lübecker Exzellenzmedizin" richtet sich an herausragende Studierende der Medizin, die den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden haben, und sich im klinischen Studienabschnitt befinden (5.-8. Fachsemester).
Das zu bearbeitende Projekt muss durch mindestens einen Hochschullehrer der Universität zu Lübeck betreut werden und kann an jeder fachlichen Einrichtung der Medizin angesiedelt sein.
Die Förderung ist mit 500 € pro Monat und einer Reisekostenerstattung i.H.v. max. 1.500 € für Kongress- oder Tagungsteilnahmen ausgestattet. Förderlaufzeiten können 6 bis 18 Monate betragen.
Bewerbungen sind ganzjährig möglich.
Die Begutachtung erfolgt über zwei unabhängige Gutachter, die sowohl um eine Punktwertung als auch um eine Stellungnahme zur Eignung des Projekts und des individuellen Profils der/s Bewerber/in gebeten werden.
Von der Beantragung bis zum Bescheid vergehen üblicherweise 4-6 Monate.
Einzureichende Unterlagen (in 4-facher Ausführung):
- das ausgefüllte Formblatt
- Kopie des Abiturzeugnisses und des Zeugnisses über den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (keine Beglaubigung nötig)
- ggf. Nachweise weiterer Leistungen (Wettbewerbe, weitere Qualifikationen, besondere Zertifikate etc.)
- 2-3seitiges Motivationsschreiben zur individuellen Motivation/Perspektive und zur Auswahl des Themas
Hinweis: Aus der Projektdarstellung im Formblatt sollte ein klarer Arbeitsplan hervorgehen, der auch Auskunft über den Zeitplan gibt und somit die Beurteilung der beantragten/zu fördernen Laufzeit und der Realisierbarkeit ermöglicht.
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Mitteilungen für StipendiatInnen:
Die Reisekosten sind ab sofort auch noch 6 Monate nach Auslauf der Förderung nutzbar, sofern nicht verausgabt. Ein Poster- oder Vortragsbeitrag sind Voraussetzung für die Erstattbarkeit von Reisekosten. Form: Weiterhin formlose Beantragung mit Angaben zu Veranstaltung und eigenem Beitrag - die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Originalbelege im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes.