Präsident | Prof. Dr. Helge Braun |
Vizepräsident Medizin | Prof. Dr. Thomas Münte |
Vizepräsident Bau und Forschung MINT | Prof. Dr. Enno Hartmann |
Vizepräsidentin Transfer und Nachhaltigkeit | Prof. Dr. Moreen Heine |
Vizepräsident Lehre | Prof. Dr. Till Tantau |
Kanzlerin | Sandra Magens |
Struktur- und Entwicklungsplan der Universität III, 2022-2027
Struktur- und Entwicklungsplan der Universität III, 2022-2027, Anhang, Teil 2
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Aufgaben des Präsidiums
Das Präsidium der Universität zu Lübeck leitet die Hochschule. Es ist für alle in § 22 Abs. 1 HSG genannten Angelegenheiten zuständig. Die Präsidentin oder der Präsident führt den Vorsitz im Präsidium und verfügt über die Richtlinienkompetenz.
Das Präsidium wirkt darauf hin, dass die Organe der Hochschule, die Fachbereiche und die Einrichtungen ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder der Hochschule ihre Pflichten erfüllen und in ihren Rechten geschützt werden. Alle Gremien, Einrichtungen und Organe der Hochschule haben dem Präsidium Auskunft zu erteilen. Die Mitglieder des Präsidiums sind zu den Sitzungen aller Gremien der Hochschule einzuladen; sie haben das Recht, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen und sich über deren Arbeit zu unterrichten. Das Präsidium kann Organe und sonstige Gremien zu gemeinsamen Sitzungen einberufen und die Sitzungen leiten. Das Präsidium hat die Eilentscheidungsbefugnis. Die Mitglieder des Präsidiums bedienen sich zur Erledigung ihrer Aufgaben der zentralen Verwaltung.
Das Präsidium besteht aus der/dem Präsident*in mit sechs Jahren Amtszeit, der/dem hauptamtlichen Vizepräsident*in Medizin mit fünf Jahren Amtszeit, drei weiteren nebenamtlichen Vizepräsident*innen mit drei Jahren Amtszeit und der/dem Kanzler*in mit sechs Jahren Amtszeit.
für die Ukraine