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Online-Wahlen

Wer darf wählen?

 

Wählen dürfen alle Mitglieder der Universität zu Lübeck.


Wahlberechtigte Mitglieder für den Stiftungsrat, Senat, SAM und SAMINT sind:

  • aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, sowie außerplanmäßige Professorinnen und außerplamäßige Professoren, soweit diese hauptberuflich an der Hochschule tätig sind und überwiegend Aufgaben einer Professur wahrnehmen
  • aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes: wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Lehrbeauftragte, die sich länger als zwei Jahre mit mindestens vier Lehrverpflichtungsstunden an der Lehre der Hochschule beteiligen und weder Mitglieder einer anderen Hochschule sind noch hauptberuflich eine andere Tätigkeit wahrnehmen (hierzu gehört auch das im UKSH tätige wissenschaftliche Personal)
  • aus der Gruppe der Studierenden: Studierende, wissenschaftliche Hilfskräfte und eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, die keiner der übrigen Mitgliedergruppen angehören
  • aus der Gruppe Technik und Verwaltung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Wahlberechtigte Mitglieder für den Doktorandenrat sind:

  • alle eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden

Darüber hinaus sind auch folgende Angehörige der Universität zu Lübeck wahlberechtigt:

hauptberuflich, jedoch nur vorübergehend an der Universität zu Lübeck tätige Personen, an außeruniversitären Forschungseinrichtungen hauptberuflich tätige und beurlaubte Professorinnen und Professoren der Universität zu Lübeck sowie die in der ZIP gGmbH und dem Campus Lübeck zugewiesenen hauptberuflich tätigen ärztlichen, psychologischen und naturwissenschaftlichen Beschäftigten.


 

Wahlberechtigte Mitglieder für StuPa, Fachschaft Medizin und Gesundheit, Fachschaft MaIn, Fachschaft ANT, Fachschaft Psychologie sind:

  • aus der Gruppe der Studierenden: Studierende