Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann das Lehren und Lernen an der Universität zu Lübeck bereichern. Studierende können KI nutzen, um ihr Studium effektiver zu gestalten, Lehrende können KI zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Lehre nutzen.
Im Rahmen eines Studiums ist der Erwerb von Kompetenzen im Bereich KI (in Form von AI Literacy) ein wichtiges Querschnittsthema in allen Studiengängen, so wie beispielsweise Gute Wissenschaftliche Praxis oder Datenschutz auch. Die Form und der Umfang dieses Kompetenzerwerbs obliegen dabei der Ausgestaltung durch die einzelnen Studiengänge.
Generell unterliegt Nutzung von KI-Systemen im Kontext der Lehre rechtlichen Rahmenbedingungen und hat Einsatzgrenzen, die den Studierenden und den Lehrenden bekannt sein müssen und über die sie in geeigneter Form informiert werden.
Studierenden ist die Nutzung von KI als Tool grundsätzlich erlaubt, solange diese Nutzung nicht dem Kompetenzerwerb entgegensteht, beispielsweise da das KI-System das Training von Fähigkeiten übernehmen würde. Die Entscheidung darüber liegt bei den Lehrenden.
Alle urheberrechtlich geschützten Materialien (also – solange nicht explizit freie Lizenzen angegeben sind – alle Skripte, Bücher, Übungsaufgaben, Abbildungen und Dokumente aller Art) dürfen nur an von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme übergeben werden.
Für schriftliche Arbeiten ist (insbesondere gemäß Prüfungsverfahrensordnung, PVO) die Nutzung von KI zur Generierung von Inhalten kenntlich zu machen.
Ist eine Nutzung von KI durch Studierende im Kontext einer Lehrveranstaltung nicht erwünscht, da diese dem Kompetenzerwerb entgegensteht, muss sie durch die Lehrenden explizit verboten werden.
Ist umgekehrt eine Nutzung von KI durch Studierende im Kontext einer Lehrveranstaltung erwünscht, so ist für diesen Zweck ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich festzulegen. Die Studierenden müssen angemessen zu der Nutzung geschult sein.
Der Einsatz von KI zur Prüfungserstellung ist, wie auch die Generierung von Lehr- und Lernmaterial, möglich.
Alle urheberrechtlich geschützten Materialien (neben Skripten, Büchern, Übungsaufgaben, Abbildungen und Dokumenten aller Art insbesondere auch von Studierenden erstellte Texte und Materialien) dürfen nur an von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme übergeben werden.
Personenbezogene Daten dürfen generell nicht an KI-Systeme übergeben werden, es sei denn, ein konkretes System ist hierfür explizit von der Universität zu Lübeck benannt und freigegeben worden.
Die Benotung und Bepunktung von Leistungen muss durch Menschen erfolgen.
KI ist nicht zu verwenden für die Bewertung von Prüfungsleistungen oder die Überwachung von Studierenden während Prüfungen. Ebenso ist KI zur Bewertungsunterstützung in Form von Zusammenfassung oder Bewertungsempfehlungen nicht erlaubt.
Hingegen kann der Einsatz von KI zur Erzeugung von Feedback sinnvoll sein und ist möglich – unter Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Schutz personenbezogener Daten und dem Schutz des Urheberrechts. Gleiches gilt für Plagiatsprüfung, wobei die Entscheidung über das Vorliegen eines Plagiats explizit bei einem Menschen liegen muss.
Die Nutzung von KI durch Studierenden in Prüfungen kann durch Lehrende als Hilfsmittel erlaubt werden, wobei dann ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich durch die Lehrenden festgelegt werden muss.
für die Ukraine