Gleichstellung der Geschlechter zählt zu den zentralen Entwicklungszielen an Hochschulen. An der Universität zu Lübeck ist Gleichstellung eine strategisch verankerte, institutionalisierte Querschnittsaufgabe. Gleichstellungsaspekte – die wir intersektional verstehen - fließen systematisch in alle Prozesse der Personalauswahl, -beschäftigung und -entwicklung ein.
Die Verantwortung für das Erreichen der Gleichstellungsziele liegt beim Präsidium, welches die Ressourcen bereitstellt und für die Verstetigung vorhandener Maßnahmen sorgt. Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Präsidiumsmitglieder bei der Umsetzung.
Zentrale Aufgaben sind die Beseitigung struktureller Hindernisse und das Ergreifen gruppenspezifischer bzw. individueller Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Durch die Komplexität der organisatorischen und personellen Aufgaben hat die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte vier Stellvertreterinnen, die insbesondere an den Berufungsverfahren beteiligt sind, an Gremiensitzungen teilnehmen und auch zu Gleichstellungsfragen beraten. Zusätzlich gibt es im AStA eine Gleichstellungsbeauftragte / einen Gleichstellungsbeauftragten.
Sie haben Gleichstellungsfragen oder möchten sich über Maßnahmen an der Universität informieren? Kontaktieren Sie mich gerne! Der / die Vorgesetzte muss nicht über eine Kontaktierung der Gleichstellungsbeauftragten informiert werden, dennoch muss bei Terminen während der Arbeitszeit eine Abmeldung erfolgen. Es ist möglich, Termine außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Die Gleichstellungsbeauftragten sind in ihrer Funktion weisungsunabhängig, keiner dritten Stelle gegenüber auskunftspflichtig; unsere Gespräche finden in einem geschützten Rahmen in vertraulicher Atmosphäre statt.
Der/die Vorgesetzte muss nicht über eine Kontaktierung der Gleichstellungsbeauftragten informiert werden, dennoch muss bei Terminen während der Arbeitszeit eine Abmeldung erfolgen. Es ist möglich, Termine außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sie ist weisungsunabhängig, keiner dritten Stelle gegenüber auskunftspflichtig; Gespräche und Schriftverkehr werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Dr. phil. Solveig Simowitsch
Gleichstellungsbeauftragte
Leiterin Referat Chancengleichheit und Familie
für die Ukraine