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Arbeitsplatz

Schwerbehinderung

Wenn Sie eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen haben, können Sie diese ihrem Arbeitgeber anzeigen.  Sie haben dann verschiedene Rechte bezüglich u.a. Urlaub, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, über die Sie sich im Leitfaden 'einfach teilhaben' des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingehend informieren können.

Wichtig! Sie haben diese Rechte nur, wenn Sie eine Schwerbehinderung/Gleichstellung der Universität zu Lübeck als Ihrer Arbeitgeberin anzeigen. 

Sie zeigen ihren Grad der Behinderung bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin, dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter an, indem Sie Ihren Schwerbehindertenausweis oder ein amtliches Schreiben vorlegen. Dies wird in Ihrer Personalakte dokumentiert.

Die Anzeige fließt in die Schwerbehindertenstatistik ein, über die allein die Schwerbehindertenvertretung informiert wird.

Beratung hierzu bietet die Schwerbehindertenvertretung.