Tipps und Hinweise zur Energiepauschale
Anspruchsberechtigte sind Studierende, die zum 1. Dezember 2022
• an der Universität zu Lübeck immatrikuliert waren
• und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Die Einmalzahlung kann in dem Zeitraum vom 15.03.2023 – 30.09.2023 beantragt werden.
Hinweise:
1. Auch Studierende, die zum jetzigen Zeitpunkt exmatrikuliert sind und am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren, sind anspruchsberechtigt.
2. Die Pauschale erhalten auch ausländische Studierende, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, duale Studierende, Studierende im Urlaubssemester sowie erwerbstätige Studierende.
3. Für Gasthörer besteht kein Anspruch
Wie bekomme ich den Zugangs- und Pincode:
Den Zugangscode erhält jede/r antragsberechtigte/r Studierende nach dem Einloggen ins QIS-Portal. Unter "meine Funktion" ist der EPPSG-Zugangscode und der EPPSG-Pincode zu finden.
Haben Sie keinen Zugang mehr zum QIS-Portal, weil Sie bereits exmatrikuliert sind, dann kontaktieren Sie bitte ssc(at)uni-luebeck(dot)de.
Alle weitere Schritte der Beantragung erfahren Sie hier: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de
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