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Thomas-Fredenhagen-Preis der Kaufmannschaft zu Lübeck

für Transfer und Wirtschaftskooperationen sowie Patente und Schutzrechtsentwicklung


Bewerbung mit Wirtschaftskooperation

Der Technologietransfer ist neben der Grundfinanzierung und der öffentlichen Förderung die dritte Säule der Wissen-schaftsfinanzierung. Darüber hinaus sichert der Technologietransfer die Wettbewerbsfähigkeit der kooperierenden Wirtschaftspartner. Der Fokus liegt auf besonderen Leistungen im Rahmen von Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft.
Der Preis wird an Mitglieder der Universität verliehen, die nachhaltige und tragfähige Konzepte in der Zusammenarbeit mit Unternehmen entwickelt haben. Wirtschaftskooperationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits geendet haben, sind zur Bewerbung zugelassen.

Bei der Bewertung der Bewerbungen zur Auswahl der Preisträger*innen werden insbesondere folgende Kriterien einbezogen:

  • Wissenschaftliche Bedeutung oder Exzellenz der Wirtschaftskooperation 
  • Nachhaltigkeit der Wirtschaftskooperation für das Institut/Klinik/UzL
  • Sichtbarkeit der Wirtschaftskooperation auf dem Hanse Innovation Campus Lübeck
  • Gelungene Einbindung verschiedener Partner in der Wirtschaftskooperation
  • Gelungene Einbindung der Wirtschaftskooperation in die Profilbereiche der Universität zu Lübeck
  • Wirkung der Wirtschaftskooperation hinsichtlich der Internationalisierungsstrategie der Universität zu Lübeck

Ausschreibungstext und Bewerbungsformular für Transfer und Wirtschaftskooperation


Bewerbung mit Schutzrechten

Ein professionell aufgestelltes Patentportfolio der Stiftungsuniversität zu Lübeck ist für die Wertschöpfung aus Inno-vationen der Kliniken und Institute zwingend und schafft Vertrauen in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschafts-
und Wirtschaftspartnern. Der Fokus liegt auf besonderen Leistungen im Bereich der Entwicklung wirtschaftlich verwertbarer, schutzfähiger Innovationen. Der Preis wird an Mitglieder der Universität verliehen, die Patente oder      andere Schutzrechte entwickelt haben, die einer erfolgreichen Verwertung zugeführt werden konnten.

Bei der Bewertung der Bewerbungen zur Auswahl der Preisträger*innen werden insbesondere folgende Kriterien einbezogen:

  • besondere Erfindungshöhe/Originalität der geschützten Erfindung
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Erfolges sowie/oder Perspektive und Potenzial des Schutzrechts
  • herausragender Beitrag zur Außenwirkung und Sichtbarkeit des Instituts/der Klinik und der Universität zu Lübeck als Treiber wirtschaftlich verwertbarer Innovationen
  • Einbindung in die industrielle Forschung (z.B. zur Verwertung des Schutzrechts eingeworbene industrielle Kooperationen)
  • Inhaltliche Verbindung zu den Profilbereichen der Universität zu Lübeck

Ausschreibungstext und Bewerbungsformular für Patente und Schutzrechte

Die gewählte Reihenfolge bei den Kriterien stellt keine Gewichtung dar. 

Der Preis wird im Rahmen des Jahresempfangs der Universität zu Lübeck am 4. Mai 2023 verliehen. 

                                            Die Bewerbungsfrist endet am 22. März 2023

Die ausgefüllten Bewerbungsformulare oder Fragen richten Sie bitte an das

Referat Technologietransfer
Martina Galler
Tel.: 0451 3101 1152
E-Mail: transfer(at)uni-luebeck(dot)de