Bewerbung mit Wirtschaftskooperation
Der Technologietransfer ist neben der Grundfinanzierung und der öffentlichen Förderung die dritte Säule der Wissen-schaftsfinanzierung. Darüber hinaus sichert der Technologietransfer die Wettbewerbsfähigkeit der kooperierenden Wirtschaftspartner. Der Fokus liegt auf besonderen Leistungen im Rahmen von Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft.
Der Preis wird an Mitglieder der Universität verliehen, die nachhaltige und tragfähige Konzepte in der Zusammenarbeit mit Unternehmen entwickelt haben. Wirtschaftskooperationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits geendet haben, sind zur Bewerbung zugelassen.
Bei der Bewertung der Bewerbungen zur Auswahl der Preisträger*innen werden insbesondere folgende Kriterien einbezogen:
Ausschreibungstext und Bewerbungsformular für Transfer und Wirtschaftskooperation
Bewerbung mit Schutzrechten
Ein professionell aufgestelltes Patentportfolio der Stiftungsuniversität zu Lübeck ist für die Wertschöpfung aus Inno-vationen der Kliniken und Institute zwingend und schafft Vertrauen in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschafts-
und Wirtschaftspartnern. Der Fokus liegt auf besonderen Leistungen im Bereich der Entwicklung wirtschaftlich verwertbarer, schutzfähiger Innovationen. Der Preis wird an Mitglieder der Universität verliehen, die Patente oder andere Schutzrechte entwickelt haben, die einer erfolgreichen Verwertung zugeführt werden konnten.
Bei der Bewertung der Bewerbungen zur Auswahl der Preisträger*innen werden insbesondere folgende Kriterien einbezogen:
Ausschreibungstext und Bewerbungsformular für Patente und Schutzrechte
Die gewählte Reihenfolge bei den Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Der Preis wird im Rahmen des Jahresempfangs der Universität zu Lübeck am 4. Mai 2023 verliehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 22. März 2023.
Die ausgefüllten Bewerbungsformulare oder Fragen richten Sie bitte an das
Referat Technologietransfer
Martina Galler
Tel.: 0451 3101 1152
E-Mail: transfer(at)uni-luebeck(dot)de
für die Ukraine