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Erfindungen, Patente und Schutz von Software

Beratung von Erfinder*innen

Am Anfang steht eine Idee. Im Rahmen von Forschungsprojekten reifen Ideen zu konkreten Forschungsergebnissen, an deren Ende oft eine Erfindung steht.

Wir unterstützen unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits im Vorfeld einer Erfindung, indem wir klären, ob die Ergebnisse schutzrechtsfähig sind oder ob die Forschungsarbeiten noch in eine andere Richtung gelenkt werden können, um Schutzrechtslücken zu schließen.
Der Schutz von Forschungsergebnissen ist wichtige Voraussetzung, um z.B. Möglichkeiten einer Ausgründung zu erörtern oder um Forschungsaufträge aus der Wirtschaft zu akquirieren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, Erfindungen, die im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit enstehen, der Universität zu Lübeck zu melden.

→ Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen gemäß § 42 ArbnErfG
→ Download Formular Erfindungsmeldung_PDF
→ Download Formular Erfindungsmeldung_WORD 

Für weiterführende Informationen und Beratungen zur Sicherung und Verwertung Ihrer Erfindungen steht Ihnen Martina Galler gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden und setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. 

Martina Galler

Referat Technologietransfer
martina.galler(at)uni-luebeck(dot)de
Tel. +49 (0)451 3101 1152
Gebäude 1, 1. OG, Raum 111/112

→ Wegbeschreibung