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Studienfonds

Förderkriterien, Bewerbung und Rückzahlungsmodalitäten

Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die sich mindestens

- im 3. Fachsemester eines Bachelorstudienganges

- im 1. Klinischen Jahr im Studiengang Humanmedizin

- im 1. Fachsemester eines Masterstudienganges

befinden.

Die Höhe der Mikroförderung beträgt 250,- € monatlich und wird zunächst für ein Jahr gewährt. Ein Verlängerungsantrag ist möglich.

Die Rückzahlungsmodalitäten werden in einem Fördervertrag festgelegt.

Bei einem Studienabbruch wandelt sich die Förderung in eine in mehreren Jahren rückzahlbare feste Summe um.

Förderrichtlinien

 

Bewerbungsantrag

Dem Antrag sind beizulegen

1. tabellarischer Lebenslauf

2. Motivationsschreiben

 

 

Bewerbungsschluss zum SoSe

1. März

Bewerbungsschluss zum WS

1. September