Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die sich mindestens
- im 3. Fachsemester eines Bachelorstudienganges
- im 1. Klinischen Jahr im Studiengang Humanmedizin
- im 1. Fachsemester eines Masterstudienganges
befinden.
Die Höhe der Mikroförderung beträgt 250,- € monatlich und wird zunächst für ein Jahr gewährt. Ein Verlängerungsantrag ist möglich.
Die Rückzahlungsmodalitäten werden in einem Fördervertrag festgelegt.
Bei einem Studienabbruch wandelt sich die Förderung in eine in mehreren Jahren rückzahlbare feste Summe um.
Dem Antrag sind beizulegen
1. tabellarischer Lebenslauf
2. Motivationsschreiben
Bewerbungsschluss zum SoSe
1. März
Bewerbungsschluss zum WS
1. September