Zinslose BAföG-Überbrückungsförderung für Studienanfänger
Viele Erststudierende, die BAföG beantragt haben und laut BAföG-Rechner auch Anspruch auf Unterstützung hätten, klagen über die langen Bewilligungsfristen. In der Regel liegt die Dauer zwischen Antragstellung und Bewilligung bei drei Monaten, in Ausnahmefällen auch bei vier Monaten.
Diese Wartezeit ist für viele Studierende finanziell kaum aufzufangen, insbesondere, wenn die Eltern oder andere Angehörige nicht im Lübecker Umkreis wohnen und sie eine Wohnung/Zimmer anmieten müssen.
Aus diesem Grund bietet der Studienfonds ab WS 2015/16 eine zinslose Überbrückungsförderung an, die Studienanfänger, die sich im Antragsverfahren für eine BAföG-Förderung befinden, finanziell unterstützt.
Bewerbungsvoraussetzung
Höhe der einmaligen Förderung
1000,- Euro
Bewerbungsfristen
Studienanfänger können sich ab 1. September laufend bis zum 30. November bewerben.
Rückzahlung
Die zinslose Rückzahlung wird frühestens nach Erhalt der BAföG-Nachzahlung, spätestens jedoch zum Ende des jeweils laufenden Wintersemesters fällig.
für die Ukraine