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Studienfonds

BAföG-Überbrückungsförderung

Zinslose BAföG-Überbrückungsförderung für Studienanfänger

Viele Erststudierende, die BAföG beantragt haben und laut BAföG-Rechner auch Anspruch auf Unterstützung hätten, klagen über die langen Bewilligungsfristen. In der Regel liegt die Dauer zwischen Antragstellung und Bewilligung bei drei Monaten, in Ausnahmefällen auch bei vier Monaten.

Diese Wartezeit ist für viele Studierende finanziell kaum aufzufangen, insbesondere, wenn die Eltern oder andere Angehörige nicht im Lübecker Umkreis wohnen und sie eine Wohnung/Zimmer anmieten müssen.

Aus diesem Grund bietet der Studienfonds ab WS 2015/16 eine zinslose Überbrückungsförderung an, die Studienanfänger, die sich im Antragsverfahren für eine BAföG-Förderung befinden, finanziell unterstützt.

Bewerbungsvoraussetzung

  • Erststudierende
  • Kopie des BAföG-Antrages

Höhe der einmaligen Förderung

1000,- Euro

Bewerbungsfristen

Studienanfänger können sich ab 1. September laufend bis zum 30. November bewerben.

Rückzahlung

Die zinslose Rückzahlung wird frühestens nach Erhalt der BAföG-Nachzahlung, spätestens jedoch zum Ende des jeweils laufenden Wintersemesters fällig.

Bewerbungsantrag

Förderrichtlinien