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Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit ist für das 4. Semester des Masterstudiums geplant. Die Arbeit ist offiziell beim Prüfungsamt anzumelden. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag auf Zulassung zur Bachelor- / Masterarbeit. Ab diesem Zeitpunkt verbleiben dem / der Studierenden maximal 6 Monate zur Beendigung der Arbeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von 1 Monat gewährt werden. Es gelten in jedem Fall die Bestimmungen der SGO und PVO.

Die FAQs beantworten die häufigsten Fragen Studierender. Allgemeine Formulare und Merkblätter wie z.B. zur Ausgabe der Bachelorarbeit, Deckblatt für die Bachelorarbeit oder der Anmeldung des Kolloquiums zur Bachelorarbeit gibt es auf der allgemeinen Formularseite des Prüfungsamts.

Das Thema der Masterarbeit muss einen psychologischen Hintergrund beinhalten. Dies kann vom Vorsitz des Prüfungsausschusses bestätigt werden. Die Studierenden dürfen sich jederzeit mit eigenen Themenvorschlägen an ihre Professor(inn)en / Dozierenden wenden.

Hier finden Sie eine aktuelle Themenauswahl angebotener Masterarbeiten. Bei tiefergehendem Interesse setzten Sie sich bitte mit der/m verantwortlichen Dozentin/en in Verbindung.

Die Vorlaufzeit für die Ausgabe eines Themas für Ihre Bachelorarbeit ist in den einzelnen Arbeitsgruppen unterschiedlich. Alle diese Informationen und eine Liste der ausgebenden Dozierenden für Ihre Abschlussarbeit finden Sie als Studierende im Moodle. -> hier (Klick)

 

 

 

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