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Prüfungsausschuss

Anerkennung von Studienleistungen

Die Prüfungsverfahrensordnung der Universität zu Lübeck regelt in §20 die „Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen“, unabhängig davon, ob die Studienleistungen in einem anderen Studiengang der Universität zu Lübeck oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden.

Falls Sie beabsichtigen, einen „Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen“ zu stellen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, um sich vorab beraten zu lassen.

Für den Antrag gibt es ein Formular der Universität, das Sie ausfüllen und dann zusammen mit den Originalen der Nachweise ihrer Studienleistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorlegen müssen. Idealerweise vereinbaren Sie hierzu einen Termin, so dass Rückfragen problemlos möglich sind.

Das Formular "Anerkennung auswärtiger Studienleistungen" finden Sie auf den Webseiten des Studierenden-Service-Center.

Es soll auch für die Anerkennung von Studienleistungen an der Universität zu Lübeck (z.B. aus einem anderen Studiengang, nach Studiengangswechsel oder bei der Anerkennung von besonderen Modulen für den Wahlpflichtkatalog) verwendet werden.

Tragen Sie bitte in jedem Fall auf der linken Seite die von Ihnen in einem anderen Studiengang erbrachten Studienleistungen (Modulnummer und Modulname, ECTS-Zahl und Note) ein und auf der rechten Seite die entsprechenden Module im hiesigen Studiengang Medizinische Inforamtik laut Ihrer Studienordnung (Modulnummer und Modulname oder ggf. "Wahlpflicht"), für die eine Anerkennung erfolgen soll.

Persönliche Beratung durch:

Prof. Dr. Heinz Handels
Studiengangsleiter Medizinische Informatik
Dipl.-Inform. Dr. med. Jan-Hinrich Wrage
Studiengangskoordinator Medizinische Informatik