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Fragen & Antworten

Auf dieser Seite findest Du Antworten sowohl von uns als auch von Studierenden auf viele Fragen rund um das MML-Studium in Lübeck. 

Wann kann ich mich als externe/r Bachelorabsolvent/in für den MML-Master bewerben ?

Um zum MML-Master zugelassen zu werden, wird ein Bachelor of Science benötigt. Dieser kann von einer Universität oder Fachhochschule sein. Je nach Curriculum des abgeschlossenen Bachelors kann gefordert werden, spezielle Module aus dem Pflichtkatalog des MML-Bachelors nachzuholen.

Was ist bei der Belegung von Wahlpflichtveranstaltungen zu beachten ?

Der relativ hohe Anteil von Wahlpflichtveranstaltungen im Masterstudium soll Studierenden die Möglichkeit geben, sich die Studieninhalte gemäß ihrer persönlichen Interessen auszuwählen und die für die Masterarbeit notwendigen Spezialkenntnisse zu erwerben. Bei der Auswahl ist eine vorherige Abstimmung mit dem Studiengangskoordinator, bzw. dem Betreuer der Masterarbeit unbedingt empfehlenswert.

Wo kann ich meine Projektpraktika absolvieren ?

Projektpraktika können extern an Hochschulen, in Firmen Deutschlandweit oder im Ausland durchgeführt werden. Jedoch ist eine Eigeninitiative für eine Stellenfindung notwendig. Es empfiehlt sich hierbei, die Kontakte von Instituten der Universität zu nutzen. Alternativ dazu ist es natürlich möglich, Projektpraktika universitätsintern an Instituten oder Kliniken durchzuführen.

Die Anmeldung zum Projektpraktikum muss ausgefüllt mit allen Unterlagen vor Beginn des Projektpraktikums beim Prüfungsausschußvorsitzenden eingereicht werden. Generell ist eine Dozentin oder ein Dozent der Universität zu Lübeck anzugeben, die bzw. der auch bei externen Arbeiten als offizielle Betreuerin oder offizieller Betreuer gilt.

Wie viele Prüfungsversuche habe ich und wann darf ich an einer Prüfung teilnehmen ?

Studierende haben insgesamt drei Prüfungsversuche pro Modul. Die Prüfung sollte nach dem Erwerb der Prüfungsvoraussetzungen angegangen werden, dabei kann jedoch frei zwischen dem ersten und zweitem Termin entschieden werden. Hat man einmal eine Prüfung versucht und ist durchgefallen, so ist man verpflichtet den nächst möglichen Prüfungstermin erneut wahrzunehmen. Ein Nichterscheinen gilt hier als weiterer Fehlversuch.

Kann ich meine Noten aufbessern, indem ich die Prüfung noch einmal versuche ?

Eine einmal mit mindestens 4.0 bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

Persönliche Beratung durch:

PD Dr. Christian Bey
Studiengangskoordinator MML
Prof. Dr. Jürgen Prestin
Prüfungsausschuss­vorsitzender Bachelor und Master MML