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Prüfungsangelegenheiten

Prüfungsausschuss IT-Sicherheit

Dem Prüfungsausschuss gehören Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende an. Er entscheidet über die Auslegung der Prüfungsordnung und kümmert sich um Fälle, die in den Ordnungen vielleicht nicht vorgesehen oder abgedeckt sind.

Wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss, wenn in Ihrem Studium etwas nicht Vorhergesehenes passiert wie eine längere Krankheit oder Probleme bei Prüfungen. Der Ausschuss kann (natürlich nur in echten Ausnahmesituationen) Sondergenehmigungen erteilen und Sonderregelungen für Sie schaffen.

Typischerweise sollten Sie sich direkt an die/den Vorsitzenden des Ausschusses wenden. Diese Person kann vieles direkt entscheiden, es muss nicht immer langwierig der Ausschuss tagen. Sie können ebenfalls mit der Studiengangskoordination sprechen.

Persönliche Beratung durch:

Anja Rabich
Studiengangskoordinatorin IT-Sicherheit
M.Sc. Marc Stelzner
Stellv. Studiengangskoordinator IT-Sicherheit

Vorsitz

Prof. Dr. Thomas Eisenbarth
Studiengangsleiter IT-Sicherheit