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Prüfungsangelegenheiten

Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Prüfungen.

Fragen zu Lehrmodulen

Muss ich nach dem empfohlenen Studienplan studieren?

Nein, der Studienplan ist "nur" eine Empfehlung. Jedoch wird der Stundenplan und der Klausurplan auf diesen Studienplan abgestimmt, so dass es nicht zur Überschneidung von wichtigen Terminen innerhalb eines Studienplansemesters kommt. Wenn man vom empfohlenen Studienplan abweicht, kann es zu Stundenplanüberschneidungen und Überschneidungen bei Klausuren kommen. Wer vom empfohlenen Plan abweicht, sollte sich unbedingt beraten lassen, damit die Verzögerung möglichst gering bleibt.

Fragen zur Masterarbeit

Kann ich die Arbeit schon bald nach der Anmeldung abgeben?

Nein. Die Bearbeitungszeit für Bachelor- und Masterarbeiten beträgt 6 Monate. Für die Masterarbeit ist dieser Zeitraum Vollzeit, für die Bachelorarbeit wegen parallel laufender Module nur Teilzeit kalkuliert. Die Arbeit darf zwar vor Ende der Bearbeitungszeit schon abgegeben werden, aber die Bachelorarbeit frühestens 3 Monate, die Masterarbeit frühestens 5 Monate nach der Anmeldung. Eine angemessene Aufgabenstellung lässt sich in kürzerer Zeit nicht bearbeiten.

Kann ich die Arbeit auch in einem Unternehmen schreiben?

Bachelor- und Masterarbeiten müssen grundsätzlich von HochschullehrInnen bzw. DozentInnen der Uni Lübeck aus dem Bereich der Informatik ausgegeben werden. Der ausgebende Hochschullehrer ist offiziell der Betreuer der Arbeit und einer der beiden Prüfer / Gutachter. Der zweite Gutachter / Prüfer muss ebenfalls ein Hochschullehrer der Uni Lübeck aus dem Bereich der Informatik sein. Eine Abschlussarbeit kann zwar mit Unterstützung eines Unternehmens angefertigt werden, aber verantwortlich für die Themenvergabe und die Bewertung muss ein Hochschullehrer oder Dozent der Uni Lübeck sein.

Was muss auf das Deckblatt der Arbeit?

Damit auf dem Deckblatt nichts schiefgeht, gibt es eine Richtlinie zum Aufbau des Deckblatts von Bachelor- und Masterarbeiten der Uni Lübeck.