Dem Prüfungsausschuss gehören Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende an. Er entscheidet über die Auslegung der Prüfungsordnung und kümmert sich um Fälle, die in den Ordnungen vielleicht nicht vorgesehen oder abgedeckt sind.
Wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss, wenn in Ihrem Studium etwas nicht Vorhergesehenes passiert wie eine längere Krankheit oder Probleme bei Prüfungen. Der Ausschuss kann (natürlich nur in echten Ausnahmesituationen) Sondergenehmigungen erteilen und Sonderregelungen für Sie schaffen.
Die Pflichtberatung im Falle eines nicht bestandenen zweiten Prüfungstermins eines Semesters (egal ob noch der erste oder bereits der zweite Prüfungsversuch) nach PVO §5a(2) liegt auch in der Verantwortung des Prüfungsausschusses.
Typischerweise gehen Sie einfach zur Sprechstunde des Prüfungsausschussvorsitzenden, eine Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht erforderlich. Er kann vieles direkt erledigen, es muss nicht immer langwierig der Auschuss tagen.
Damit es bei den Entscheidungen des Prüfungsausschuss fair zugeht und nicht mal so und mal so entschieden wird, legt der Ausschuss einiges über den Einzelfall hinaus für die Zukunft fest.
Formulare wie z.B. zur Ausgabe der Masterarbeit, Deckblatt für die Masterarbeit oder der Anmeldung des Kolloquiums zur Masterarbeit gibt es auf der allgemeinen Formularseite des Prüfungsamts und der speziellen Seite für informatikbezogene Formulare.
Mit dem Formblatt zur Zuordnung der Mastermodule dokumentiert man seinen Studienverlauf (bei Studienbeginn vor WS 14/15). Wenn es fertig ausgefüllt ist, wird es beim Prüfungsamt abgegeben.
Klausurtermine und sonstige Formalien zu Klausuren sind für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einheitlich geregelt.
Prof. Dr.-Ing. Mladen Berekovic Studiengangsleiter Informatik |
für die Ukraine