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Bewerbung

Ablauf der Bewerbung

Bewerbungen zum Masterstudium mit Beginn im Wintersemester 2023/2024 sind von Mai bis Juli 2023 möglich.

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität zu Lübeck.

Zu den Bewerbungsunterlagen muss ein Motivationsschreiben eingereicht werden. Thematisiert werden sollen insbesondere:

  1. die Eignung für diesen Studiengang auf Grund der bisherigen Ausbildung,
  2. die spezifischen Begabungen und Interessen für diesen Studiengang
  3. die Fähigkeiten für eine grundlagen- und methodenorientierte wissenschaftliche Arbeitsweise
  4. die Erwartungen an diesen Studiengang und die Berufsziele.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Gesundheits- und
Versorgungswissenschaft ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber folgende Nachweise erbringt:

  1. Bachelorabschluss in einem der nachfolgenden Fachrichtungen: Ergotherapie, Hebammenwesen oder Hebammenwissenschaft, Public Health, Pflege oder Pflegewissenschaft, Physiotherapie, Logopädie oder Sprachtherapie, Therapiewissenschaft oder einem Abschluss in einem anderweitigen Studiengang mit dem Schwerpunkt Gesundheitswissenschaft
  2. Dass sie oder er an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat.
  3. Erststudium mit einer Note von 2,7 oder besser abgeschlossen

Das von der Bewerberin oder dem Bewerber absolvierte Bachelorstudium muss folgende Fachinhalte im jeweils genannten Umfang umfasst haben:

  • mindestens 15 KP Fachhinhalte im Bereich der evidenzbasierten Praxis/Gesundheitsversorgung
  • mindestens 10 KP Fachhinhalte im Bereich Forschungsmethoden/wissenschaftliches Arbeiten (exkl. Bachelorarbeit)
  • mindestens 20 KP Fachinhalte im Bereich medizinischer Grundlagen
  • mindestens 5 KP Fachinhalte im Bereich Gesundheitssystem, Gesundheitsökonomie und/oder Qualitätsmanagement

Wenn zum Bewerbungszeitpunkt das qualifizierende Studium noch nicht abgeschlossen ist, die Bachelorarbeit aber bereits begonnen wurde, genügt der Nachweis von Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 Kreditpunkten und eine aus diesen Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote von mindestens 2,7, um unter Vorbehalt zugelassen zu werden. In diesem Fall ist der erfolgreiche Studienabschluss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn nachzuweisen. Geschieht dies nicht, so erlischt die Zulassung.

Persönliche Beratung durch:

Annika Sternberg
Studiengangskoordination Gesundheits- und Versorgungswissenschaften
Prof. Dr. Matthias Bethge
Studiengangsleiter Gesundheits- und Versorgungswissenschaften

 

Beratung zur Bewerbung durch:

Dr. Sabine Voigt
Studierenden-Service-Center