Der additive Bachelorstudiengang Ergotherapie/Logopädie (in Teilzeit) der Universität zu Lübeck startet immer zum Wintersemester.
Bewerbungen sind im Zeitraum vom 01. Mai bis zum 15. September für das jeweilige Wintersemester über das Online-Bewerbungsportal möglich. Hier gehen Sie auf "Bewerbung zum ersten Fachsemester". Dort finden Sie unter den zulassungsfreien Studiengängen den Studiengang Ergotherapie/Logopädie. Für die Bewerbung füllen Sie das Onlineformular aus und senden zusätzlich Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch an das Studierenden-Service-Center. Informationen über diese postalisch einzureichenden Unterlagen finden Sie ebenfalls im Online-Bewerbungsportal und hier.
Sobald Ihre Bewerbung (online und postalisch) an der Universität zu Lübeck vollständig eingegangen ist, werden Ihre Unterlagen geprüft, und Sie erhalten zeitnah die Nachricht, ob Sie zum Studium zugelassen werden können. Nachdem Sie die Semester- und Einschreibegebühren bezahlt haben, sind Sie immatrikuliert und erhalten Ihren Studierendenausweis.
Der Studiengang Ergotherapie/Logopädie ist zulassungsfrei, d.h. es gelten keine Zulassungsbeschränkungen wie bspw. ein Numerus clausus. Um zum Studium zugelassen zu werden, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung und die abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeut/Ergotherapeutin bzw. Logopäde/Logopädin (Berufsurkunde). Wenn Sie diese Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllen, können Sie an der Universität zu Lübeck studieren.
Falls Sie Ihre Berufsausbildung aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie zum Zeitpunkt der Einschreibefrist nicht abschließen konnten, können Sie trotzdem das Studium aufnehmen. Hierzu legen Sie bitte bei der Einschreibung einen Nachweis der Berufsfachschule vor, dass Sie den Ausbildungszeitraum von formal drei Jahren und zwei Drittel der Stunden der praktischen und theoretischen Ausbildung entsprechend ErgThG bzw. LogopG absolviert haben und der Abschluss der Ausbildung aufgrund von Pandemie-bezogenen Maßnahmen nicht möglich war. Der Ausbildungsabschluss ist bis zum Ende des 2. Fachsemesters (30. September) nachzureichen. Den genauen Wortlaut des Corona-Zusatzes zu der Studiengangsordnung (SGO) finden Sie hier.
Für Studieninteressierte ohne Abitur besteht die Möglichkeit an einer Hochschuleignungsprüfung an der Universität zu Lübeck teilzunehmen, mit deren Bestehen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für Schleswig-Holstein erworben wird. Einen Antrag für diese Prüfung ist bis zum 15. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Falls Sie Ihre Berufsausbildung regulär erst im Herbst abschließen, können Sie dennoch im jeweiligen Wintersemester mit dem Studium beginnen. Dafür muss bis zum 15. September Ihre Online-Bewerbung eingegangen sein und es müssen alle postalisch einzureichenden Unterlagen (ausgenommen die Berufsurkunde) vorliegen. Die Berufsurkunde ist bis zum 15.Oktober nachzureichen. Wenn Sie diese bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten haben, können Sie in vorheriger Absprache mit der Studiengangsleitung das Abschlusszeugnis bzw. ein vorläufiges Zeugnis der Berufsfachschule einreichen.
Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger können das Online-Bewerbungsverfahren nutzen. Studieninteressierte mit anderer Staatsangehörigkeit und/oder einem ausländischen Bildungsabschluss finden Hinweise zur Bewerbung auf der Seite des International Office der Universität zu Lübeck.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Studierenden-Service-Center (SSC).
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Prof. Annette Baumgärtner PhD Fachleitung Logopädie |
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Prof. Dr. Katharina Röse Fachleitung Ergotherapie |
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Saphira Anstett, B.Sc. Studiengangskoordination Ergotherapie / Logopädie |
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Dr. Sabine Voigt Studierenden-Service-Center |