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Prüfungsangelegenheiten

Bachelor-Arbeit und Kolloquium

Die Bachelorarbeit ist für das 6. Semester des Bachelorstudiums geplant.
Die Arbeit ist offiziell beim Prüfungsamt anzumelden.
 

Ab diesem Zeitpunkt verbleiben dem / der Studierenden maximal 6 Monate zur Beendigung der Arbeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von 1 Monat gewährt werden.

Das Thema der Bachelorarbeit muss einen Bezug zum Studieninhalt aufweisen. Dies kann vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt werden. Themen für die Bachelorarbeit können in alles Instituten und Kliniken angefragt werden.

Zur Bachelorarbeit gehört ein abschließendes Kolloquium. Beides muss von zwei Prüfern/Prüferinnen bewertet werden.

Absolventenfeier

Diese Feier für Bachelorabsolventen findet in der Regel am letzten Freitag im Januar statt. Nähere Informationen finden Sie unter "feierliche Anlässe" auf der Uni-website.

Informationen zur Bachelorarbeit

Hier finden sich allgemeine Informationen zur Durchführung der Bachelorarbeit (wie Auszüge aus der PO und Merkblätter), sowie Informationen zum Aufbau der Arbeit und die erforderlichen Formulare. Ausgefüllte Formulare bitte beim Prüfungsamt abgeben.

Persönliche Beratung durch:

Dr. Young-Hwa Song
Studiengangskoordinatorin Biophysik

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