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Kennenlernen

Gasthörerschaft

Eine Gasthörerschaft wird denjenigen angeboten, die bereits ein Studium abgeschlossen haben oder in ihrem Beruf oder auf andere Weise die für die Teilnahme er­for­derliche Eignung erworben haben. Personen, die sich noch in einem Studium an einer anderen Hoch­schule befinden oder erst ein Studium aufnehmen möchten, können nicht Gasthörer/-in werden. Die Gast­hörer­schaft erstreckt sich nur auf nicht-schein­pflichtige Ver­an­staltungen. Pflichtveranstaltungen nach den Prüfungs­ordnungen stehen nicht für Gasthörer/-innen offen. Die angebotenen Veranstaltungen können aus dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden. Alle Interessenten und Interessentinnen richten ihren ausgefüllten Antrag mit den Nachweisen über ein Studium oder eine Berufstätigkeit an das

Studierenden-Service-Center
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck.

Anträge (PDF) können online ausgedruckt oder unter

Tel.: 0451-3101-1260, -1261 und -1272
Fax: 0451-3101-1254 oder per
email: ssc@uni-luebeck.de

angefordert werden. Die Gasthörerschaft kann jeweils zum Winter- und Sommersemester beantragt werden. Spätester Bewerbungs­termin ist jeweils der 1. Vorlesungs­tag des Semesters. Es gilt der Eingangs­stempel der Universität.