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Studieren im Ausland

ERASMUS+ Programm

Mit ERASMUS+ in Europa studieren!


Für Studierende der Universität zu Lübeck bieten sich vielfältige Möglichkeiten an einer unserer Partneruniversitäten einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.

  • Studiengebührenbefreiung - Austauschstudierende sind von jeglichen Studiengebühren an der Gastuniversität befreit
  • Organisatorische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Heimat- und die Gasthochschule. Als Teilnehmer/in am Erasmusprogramm profitieren Sie von einer erleichterten Aufnahme an der Partnerhochschule
  • Sprachförderung
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Die Monatsrate des Mobilitätsstipendiums staffelt sich entsprechend der durch die EU zugeordneten Ländergruppe des Gastlandes
  • Stipendienhöhe ab dem akademischen Jahr 2024/25:
    • Gruppe 1: Belgien, (Deutschland), Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden -  600€
    • Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern  -  540€
    • Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn  - 540€  
  • Die Förderdauer (nicht Studien- oder Aufenthaltsdauer!) beträgt max. 4 Monate für einsemestrige Aufenthalte bzw. 8 Monate für zweisemestrige Aufenthalte. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Monate.
  • ERASMUS-Studierende mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen (ins Ausland mit Kind) können bei Bedarf auf Antrag mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden.

!Neu! Zusätzliche finanzielle Förderung:

·  Green Travel: ERASMUS-Studierende, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro und ggf. bis zu vier zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.
Details finden Sie hier.

·  Social Top-up: ERASMUS Studierende, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen(Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.

Förderdauer

Studierende können je Studienphase (BA, MA, PhD) bis zu 12 Monate eine ERASMUS-Förderung in Anspruch nehmen. Inkludiert ist hierbei auch eine mögliche Praktikums-Förderung über ERASMUS.
Studierende von einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) können eine Förderung bis maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.
Die bereits im Vorgängerprogramm ERASMUS/LLP in Anspruch genommene Förderung wird angerechnet.

Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien

Der ERASMUS Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt) beim zuständigen Auslands-BAFöG-Amt.
Ein ERASMUS-Platz ist auch mit dem Erhalt eines Stipendiums von einer privaten Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich Ebert Stiftung etc.) möglich. Es kann in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS Mobilitätszuschuss vergeben werden. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.

Partneruniversitäten

Voraussetzung für ein Erasmus-gefördertes Studium im Ausland ist ein bestehendes Erasmus-Abkommen der Uni Lübeck mit der Partneruniversität im Ausland. Eine Übersicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse finden Sie hier.  

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • alle Studierenden der Universität zu Lübeck, unabhängig ihrer Nationalität, können am ERASMUS+ Programm teilnehmen, vorausgesetzt sie sind endgültig immatrikuliert an der Universität.
  • ausreichende Kenntnisse der Landessprache bzw. Unterrichtssprache
  • für Studierende der Medizin: bestandener 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • für Studierende der Bachelor-Studiengänge: ab 3. Fachsemester
  • für Studierende der Master-Studiengänge: ab 1. Fachsemester

Bewerbungsfrist

Bewerbungsschluss für das folgende akademische Jahr  (sowohl Winter- als auch Sommersemester) ist immer der 15. Januar.
Der Bewerbungsschluss 15. Januar 2024 gilt für Semesteraufenthalte im WS 24/25 und/oder SS 2025.

BEWERBUNGSFRIST VERLÄNGERT BIS 31.01.2024.

Bewerbungsunterlagen

Online-Bewerbung

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch)
  • Sprachnachweis (Abiturzeugnis, Zeugnis Sprachkurs o.ä.)
  • Leistungsnachweise
    • Physikumszeugnis
    • Bachelor- bzw. Masterzeugnis
    • Studierende der Sektion MINT: aktueller Notenspiegel (QIS-Ausdruck)

    Bitte reichen Sie ALLE Unterlagen in Papierform, inklusive des PDFs der Online-Bewerbung, postalisch oder persönlich bei mir ein. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie die Bewerbungsunterlagen in den weißen Hausbriefkasten vor Haus 2 werfen.

    Universität zu Lübeck
    International Office
    Haus 2 Raum 108
    z.Hd. Karolin Saenger
    Ratzeburger Allee 160
    23562 Lübeck

 

Für die Laufzeit des ERASMUS+ Programms (2021-27) hat die Universität zu Lübeck bei der EU-Kommission die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) beantragt. Die ECHE ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und bestätigt der Hochschule, dass sie alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+ Programm erfüllt. Bestandteil der erfolgreichen Antragsstellung war das ERASMUS Policy Statement (EPS) der Universität zu Lübeck.