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Praktikum im Ausland

ERASMUS+ Programm

ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende an einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden).
Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei (60 Tage) und zwölf Monaten gefördert werden.

Eine Neuerung des ERASMUS+ Programms sieht vor, dass Studierende je Studienphase (BA, MA, PhD) maximal 12 Monate eine Förderung in Anspruch nehmen können. Inkludiert sind dabei jedoch auch Studienaufenthalte über ERASMUS/LLP.
Studierende von einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) können eine Förderung bis maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.
Die bereits im Vorgängerprogramm ERASMUS/LLP in Anspruch genommene Förderung wird angerechnet.

Der monatliche Mobilitätszuschuss richtet sich nach dem Lebenshaltungsindex der Gastländer und der entsprechenden Gruppeneinteilung durch die EU.

Für das akad. Jahr 2024/25 wurden folgende Stipendien festgelegt: 

  • Gruppe 1: Belgien, (Deutschland), Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden -  750€
  • Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern  -  690€
  • Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn  - 690€  

Die von der Universität zu Lübeck festgelegte Förderdauer (nicht Praktikumsdauer!) beträgt max. 6 Monate.
Für Auslandspraktika ab einer Dauer vom 6 Monaten kann beim Akad. Auslandsamt auf Antrag eine Sonderförderung gestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Akad. Auslandsamt. (Antrag formlos per E-Mail).

!Neu! Zusätzliche finanzielle Förderung:

·  Green Travel: ERASMUS-Praktikanten, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro und ggf. bis zu vier zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.
Details finden Sie hier!

·  Social Top-up: ERASMUS Praktikanten, auf die eines der folgenden Zielgruppenmerkmale zutrifft, können dieses Top-up beantragen.
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung (Übersicht RKI)
· Studierende, die mit Kind-/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
· ErstakademikerInnen(Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
· erwerbstätige Studierende
Details finden Sie hier.

!Reichen Sie die Anträge nicht unaufgefordert ein!

Studierende, die eine Förderung für ein Auslandspraktikum beantragen möchten, reichen bitte bis zum 1. April 2024 für Praktika, die zwischen dem 1. Juni 2024 und 30. September 2025 stattfinden, folgende Formulare im Akademischen Auslandsamt ein.

Anmeldeformular

Online Bewerbung

formlose Zusage (soweit vorhanden)

Bitte reichen Sie ALLE Formulare postalisch oder persönlich im Original bei mir ein. Weitere Unterlagen sind nicht nötig!

Hinweis: Eine Zusage des aufnehmenden Unternehmens sowie Ort und Zeitraum muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht feststehen. Wenn Sie planen ein Auslandspraktikum zu absolvieren, bewerben Sie sich rechtzeitig für eine Förderung.

Akad. Auslandsamt
Karolin Saenger
Haus 2, Zi: 108
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck

 ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) 2021/27