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Wege ins Ausland

Mobilität zu Lehrzwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen des Erasmus+-Programms

Die Personalmobilität im Erasmus+ Programm umfasst zwei Bereiche:

  • Mobilität zu Lehrzwecken (STA - Teaching Assignments):
    Lehrende deutscher Hochschulen an Partnerhochschulen in Programmländern
  • Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT - Staff Training):
    (Verwaltungs-)Personal deutscher Hochschulen an Partnerhochschulen oder in entsprechenden Einrichtungen in Programmländern

Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von mind. 2 Tagen bis zu max. 2 Monaten (60 Tagen) möglich.
Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen.(Bsp.: 3 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 7 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 8 Tage Aufenthalt – 16 Stunden Lehre).
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nur Aufenthalte bis zu 5 Tagen finanziell fördern können.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)

Reise erfolgt mit emissionsarmen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß)

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

 

  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

70 % des Satzes

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Irland, Island, Italien,
Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Schweden

180 EUR

126 EUR

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien,Tschechien, Zypern160 EUR

112 EUR

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien,
Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 EUR

98 EUR

Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Kosten übernommen werden können! Bitte klären Sie daher die Übernahme dieser Kosten mit Ihren Vorgesetzten!

Förderfähige Personen / förderfähige Länder

Gefördert werden können alle Mitarbeiter_innen der Universität, die in Lehre oder Verwaltung tätig sind.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS+ teil: Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Gasthochschule / aufnehmende Einrichtung

Im Bereich Mobilität zu Lehrzwecken können nur Aufenthalte an europäischen Hochschulen gefördert werden, die in Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) sind und mit denen die Universität zu Lübeck ein gültiges bilaterales Abkommen geschlossen hat.
Für den Bereich Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken sind keine Verträge zwischen den Institutionen notwendig.

Angebote für Staff Trainings finden Sie auch in der Datenbank von imotion-Erasmus Staff Training.

Bewerbung um Förderung

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Aufenthalt im Akademischen Auslandsamt ein. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren.