Die Personalmobilität im Erasmus+ Programm umfasst zwei Bereiche:
Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von mind. 2 Tagen bis zu max. 2 Monaten (60 Tagen) möglich.
Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen.(Bsp.: 3 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 7 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 8 Tage Aufenthalt – 16 Stunden Lehre).
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nur Aufenthalte bis zu 5 Tagen finanziell fördern können.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
10-99 km | 20 EUR |
100 – 499 km | 180 EUR |
500 – 1.999 km | 275 EUR |
2.000 – 2.999 km | 360 EUR |
3.000 – 3.999 km | 530 EUR |
4.000 – 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |
Zielland | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70 % des Satzes |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes König- reich | 180 EUR | 126 EUR |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Kosten übernommen werden können! Bitte klären Sie daher die Übernahme dieser Kosten mit Ihren Vorgesetzten!
Förderfähige Personen / förderfähige Länder
Gefördert werden können alle Mitarbeiter_innen der Universität, die in Lehre oder Verwaltung tätig sind.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS+ teil: Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Gasthochschule / aufnehmende Einrichtung
Im Bereich Mobilität zu Lehrzwecken können nur Aufenthalte an europäischen Hochschulen gefördert werden, die in Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) sind und mit denen die Universität zu Lübeck ein gültiges bilaterales Abkommen geschlossen hat.
Für den Bereich Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken sind keine Verträge zwischen den Institutionen notwendig.
Angebote für Staff Trainings finden Sie auch in der Datenbank von imotion-Erasmus Staff Training.
Eine Übersicht über die ERASMUS-Partnerhochschulen finden Sie unter dem Austauschprogramm Erasmus-STA hier. Sollte es kein gültiges bilaterales Abkommen mit der Hochschule geben, an der Sie gerne einen Auslandslehrauftrag übernehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.
Bewerbung um Förderung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Aufenthalt im Akademischen Auslandsamt ein. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren.
für die Ukraine