Merkblatt Außerplanmäßige Professuren
Bei den Außerplanmäßigen Professuren gilt zur Zeit eine Übergangsfrist beider Satzungen bis zum 31.12.2026, bei der Antragstellung bitte ich um Angabe nach welcher Satzung das Verfahren laufen soll.
Für die Honorarprofessuren Medizin ist Frau Susanne Tieze, Tel. 3101-1031 E-Mail: s.tieze(at)uni-luebeck(dot)de und für die Honorarprofessuren MINT ist Frau Petra Niehoff, Tel. 3101-1009 E-Mail: petra.niehoff(at)uni-luebeck(dot)de zuständig.
Ablauf nach Alter Satzung
Ablauf nach Neuer Satzung
Antragsunterlagen:
Antrag auf Verleihung des Titels Außerplanmäßige Professur
Erklärung Eides statt
Matrix Medizin - zu Neuer Satzung Anlage 1
Hier können Sie sehen wer bereits den Titel erhalten hat:
Außerplanmäßige Professur Informatik/Technik
Außerplanmäßige Professur Medizin
Außerplanmäßige Professur Naturwissenschaften
für die Ukraine